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Hekatron Abnahmeschild für Feststellanlagen
Kurz & Knapp
- Pflicht nach DIBt: Nach erfolgreicher Abnahme dauerhaft anzubringen
- Größe: 105 × 52 mm
- Aufschrift: „Feststellanlage — Abnahme durch [Firma, Monat, Jahr]“
- Montage: In unmittelbarer Nähe des Abschlusses an der Wand
Produktbeschreibung
Das Hekatron Abnahmeschild ist nach erfolgreicher Abnahmeprüfung einer Feststellanlage vom Betreiber dauerhaft in unmittelbarer Nähe des Abschlusses an der Wand anzubringen. Dies schreibt die DIBt-Bauartgenehmigung vor.
Das Schild trägt die Aufschrift „Feststellanlage — Abnahme durch“ mit Platz für Firmenzeichen sowie Monat und Jahr der Abnahme. Es ist im IW-Set RS enthalten und auch einzeln nachbestellbar.
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Häufige Fragen
Ist das Abnahmeschild Pflicht?
Ja. Die DIBt-Bauartgenehmigung schreibt vor, dass nach erfolgreicher Abnahme ein Schild (105 × 52 mm) dauerhaft in der Nähe des Abschlusses anzubringen ist.
Wer bringt das Schild an?
Der Betreiber der Feststellanlage, nach Abnahme durch die autorisierte Fachkraft.
Was steht auf dem Schild?
„Feststellanlage — Abnahme durch [Firmenzeichen sowie Monat und Jahr der Abnahme]“. Die Zulassungsnummer (Z-6.5 oder Z-6.500) identifiziert die Anlage.
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