ECO Feststellanlagen — Brandschutztüren offen halten und im Alarmfall freigeben
- Hält Brand- und Rauchschutztüren im Alltag offen und gibt sie bei Rauch selbsttätig zum Schließen frei
- Bauartgenehmigung des DIBt Z-6.500-2411 („FSA ECO"), gültig bis 22.08.2029; Feststellvorrichtungen geprüft nach DIN EN 1155
- Zwei Wege im Sortiment: alles in der Gleitschiene (TS-61 EFR III) oder getrennte Zentrale (ECO RSZ)
- Jede Anlage braucht eine Abnahme und danach die dokumentierte Prüfung — monatlich durch den Betreiber, jährlich durch die Fachkraft
- Nicht anwendbar, wenn der Personenschutz bei Brandalarm über die Steuerung dieser Anlage sichergestellt werden muss, und nicht an Abschlüssen bahngebundener Förderanlagen
Wofür ECO Schulte in der Feststelltechnik steht
Eine Feststellanlage hält eine selbstschließende Brand- oder Rauchschutztür im Alltag offen, ohne ihre Schutzfunktion aufzugeben. Sie besteht aus mindestens vier Teilen: Energieversorgung, Brandmelder, Feststellvorrichtung und Auslösevorrichtung. Erkennt der Melder Rauch, fällt die Feststellung ab und der Türschließer bringt die Tür zu. Genau deshalb ist so eine Anlage bauaufsichtlich geregelt — sie greift in die Funktion ein, für die der Feuerschutzabschluss zugelassen wurde.
ECO Schulte deckt beide Bauformen ab, mit denen das gelöst wird. Bei der Ausführungsvariante FSA ECO EFR III stecken Feststellvorrichtung, Rauchmelder und Netzteil zusammen in der Gleitschiene über der Tür — ein Set, das ohne zusätzliche Zentrale auskommt, aber auf einflügelige Türen und die Bandseite festgelegt ist. Die Rauchschaltzentrale ECO RSZ geht den anderen Weg: Sie steuert Feststellvorrichtungen an, die außerhalb liegen, und deckt damit auch zweiflügelige Türen ab. Beide Varianten stehen in derselben Bauartgenehmigung — welche gilt, hängt an der Tür, nicht am Geschmack.
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EFR III oder RSZ — welche ECO-Anlage passt?
Die Entscheidung fällt an der Tür, nicht am Gerät: Wie viele Flügel hat sie, und wo soll die Feststellvorrichtung sitzen?
| ECO TS-61 EFR III | ECO RSZ | |
|---|---|---|
| Ausführungsvariante der aBG | FSA ECO EFR III | FSA ECO RSZ III |
| Türen | nur einflügelig | ein- und zweiflügelig |
| Wo sitzt die Technik | alles in der Gleitschiene: Feststellung ECO EF III, Rauchmelder, Netzteil | getrennte Zentrale, Feststellvorrichtung liegt außerhalb |
| Montage | Bandseite, aufliegend, Montagelänge 838 mm | Zentrale getrennt vom Türschließer |
| DIN-Richtung | Set wird DIN-bezogen geliefert (links oder rechts) | — |
| Typischer Anlass | eine Standardtür, alles aus einer Hand | zweiflügelige Tür, Haftmagnet oder Freilaufschließer |
Im Shop stehen dafür das Set ECO TS-61 EFR III — Türschließer ECO Newton TS-61 (EN 3–6) und Gleitschiene EFR III mit elektromagnetischer Feststellung, integriertem Rauchmelder und Netzteil — sowie die Rauchschaltzentrale ECO RSZ. Türschließer ohne Feststelltechnik stehen unter Türschließer ECO, Melder und Prüfmittel im Zubehör für Feststellanlagen.
Zulassung, Abnahme und Prüfpflicht
Eine Feststellanlage ist ein bauaufsichtlich geregeltes Bauprodukt. Für die ECO-Anlagen gilt die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt Z-6.500-2411 („FSA ECO"), erteilt am 07.08.2024 und gültig bis 22.08.2029. Sie deckt fünf Ausführungsvarianten ab: RSZ III, EFR III und R III für einflügelige, SR-R III und SR-EFR III für zweiflügelige Drehflügeltüren. Die Gerätekombinationen stehen zusätzlich in den Zulassungen Z-6.510-2408 und Z-6.510-2409.
| Schritt | Was gilt |
|---|---|
| Zulassungsumfang | Die Genehmigung gilt nur für die darin aufgeführten Gerätekombinationen. Wird ein Gerät gegen ein nicht genanntes getauscht, ist eine Neuabnahme nach der aktuell gültigen Zulassung fällig. |
| Abnahme | Nach betriebsfertigem Einbau durch Fachkräfte des Herstellers, vom Hersteller autorisierte Fachkräfte oder eine vom DIBt benannte Prüfstelle. Die Berechtigung ist personenbezogen. |
| Kennzeichnung | Nach erfolgreicher Abnahme ein Schild 105 × 52 mm mit Anlagenbezeichnung, aBG-Nummer und Abnahmevermerk dauerhaft neben dem Abschluss anbringen. Bescheinigung und Übereinstimmungserklärung verbleiben beim Betreiber. |
| Prüfung | Monatliche Funktionsprüfung durch den Betreiber; nach zwölf mängelfreien Monatsprüfungen genügt ein Quartalsrhythmus. Zusätzlich jährlich Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft, Maßnahmen nach DIN 14677-1. |
| Grenzen | Nicht anwendbar, wenn der Personenschutz bei Brandalarm, Störung oder Handauslösung über Steuerungsvorgänge dieser Anlage sichergestellt werden muss, und nicht an Feuerschutzabschlüssen bahngebundener Förderanlagen. Explosionsschutz ist nicht Gegenstand der Genehmigung. |
Der Bereich, den die Tür zum Schließen braucht, ist ständig freizuhalten und gegebenenfalls durch Beschriftung oder Bodenmarkierung zu kennzeichnen. Den Zusammenhang von Aufbau, Abnahme und Instandhaltung erklären wir ausführlich unter Feststellanlagen.
Häufige Fragen zu ECO Feststellanlagen
Sind die ECO Feststellanlagen bauaufsichtlich zugelassen?
Ja. Die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt Z-6.500-2411 „FSA ECO" läuft bis zum 22.08.2029 und deckt fünf Ausführungsvarianten ab: FSA ECO RSZ III, EFR III und R III für einflügelige, SR-R III und SR-EFR III für zweiflügelige Drehflügeltüren. Die Zulassung gilt nur für die darin aufgeführten Gerätekombinationen — wird ein Gerät durch ein nicht genanntes ersetzt, ist eine neue Abnahme fällig.
Reicht der in der Gleitschiene integrierte Rauchmelder als einziger Melder?
Nur unter zwei Bedingungen: Die Deckenunterfläche muss auf beiden Seiten der Türöffnung höchstens 1,0 m über deren Oberkante liegen, und die lichte Türbreite darf 3,0 m nicht überschreiten. Liegt die Decke höher, kommen zwei Deckenmelder hinzu — je einer in den angrenzenden Räumen. Ab 4,0 m Öffnungsbreite sind weitere Melder oder Melderpaare nötig. „Integriert" heißt also nicht „immer ausreichend".
Welche zusätzlichen Brandmelder darf ich an eine ECO Feststellanlage anschließen?
Bis zu zwei je Anlage, und zwar nur die in der Bauartgenehmigung genannten Hekatron-Melder: ORS 142 (Rauch), TDS 247 (Wärme) und ORS 155 F (Funk-Rauch). Beim ORS 142 ist das Abschlussmodul AM 142 einzusetzen. An Rauchschutzabschlüssen und in Rettungswegen sind Rauchmelder vorgeschrieben; Wärmemelder kommen nur dort in Frage, wo Rauch oder Staub aus dem Arbeitsprozess Fehlalarme auslösen würden.
Wie oft muss eine ECO Feststellanlage geprüft werden?
Monatlich durch den Betreiber — nach zwölf mangelfreien Monatsprüfungen genügt ein Quartalsrhythmus. Dazu kommt einmal jährlich eine Prüfung und Wartung durch einen Fachmann oder eine dafür ausgebildete Person. Maßnahmen nach DIN 14677-1; alle Prüfungen sind aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Wo darf eine ECO Feststellanlage nicht eingesetzt werden?
Die Bauartgenehmigung nimmt zwei Fälle ausdrücklich aus: Abschlüsse, bei denen der Personenschutz bei Brandalarm, Störung oder Handauslösung über Steuerungsvorgänge dieser Feststellanlage sichergestellt werden muss, und Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen. Der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist nicht Gegenstand der Genehmigung.
Fragen zur Kaufentscheidung
EFR III oder RSZ — welche ECO-Anlage passt zu meiner Tür?
Das entscheidet, wo die Feststellvorrichtung sitzt. Beim Set TS-61 EFR III steckt alles in der Gleitschiene über der Tür — Melder, Netzteil und Feststellung; es ist auf einflügelige Türen und Montage auf der Bandseite festgelegt. Die Rauchschaltzentrale ECO RSZ ist dagegen eine getrennte Steuerung: Sie eignet sich für ein- und zweiflügelige Türen und wird dort eingesetzt, wo die Feststellung außerhalb liegt, etwa als Haftmagnet oder Freilaufschließer.
Muss ich DIN links oder DIN rechts bestellen?
Ja, beim Set TS-61 EFR III. Der Türschließer selbst ist DIN-L = DIN-R verwendbar, die Gleitschiene EFR III jedoch nicht — sie ist in DIN rechts spiegelbildlich aufgebaut. Deshalb wird das Set DIN-bezogen geliefert. Die DIN-Richtung vor der Bestellung an der Tür bestimmen, nicht nachträglich.
Brauche ich zum TS-61 EFR III einen Handauslösetaster?
Jede Feststellvorrichtung muss von Hand ausgelöst werden können. Bei der elektrisch betriebenen Feststellung in der Gleitschiene darf der separate Taster entfallen, weil die Feststellung nachgibt, wenn die Tür von Hand zugezogen wird. Sobald zusätzlich der Freilauftürschließer ECO FTS III eingesetzt wird, ist der Handauslösetaster dagegen zwingend — dann gibt es keine Haltekraft mehr, die sich durch Zuziehen überwinden ließe.
Welche Montagevariante brauche ich für meine Zarge?
Die EFR III wird auf der Bandseite aufliegend montiert, Montagelänge 838 mm, Lochgruppe 120/428,5 mm bei Direktmontage ohne Unterprofil. Lässt die Zargenkonstruktion keine stabile Befestigung zu — etwa bei Stahlzargen mit überfälzten Türen —, kommt das Adaptionsprofil ADP 30 dazu; für vorgerichtete Bohrmaße und Nachrüstungen das Standardprofil ADP 20. Das Zubehör für die gewählte Variante ist separat zu bestellen.
Warum empfiehlt ECO in Schulen und Stadien Haftmagnete?
Weil dort mit mutwilliger Beanspruchung zu rechnen ist. Für Schulen, Kasernen, Stadien und vandalismusgefährdete Bereiche empfiehlt der Hersteller ausdrücklich Haftmagnete statt der Feststellung in der Gleitschiene. Diese Bauform wird über eine getrennte Zentrale angesteuert — im ECO-Programm über die Rauchschaltzentrale RSZ.
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