Zubehör RWA — Sicherheitsscheren für angetriebene Kippflügel
- Die Sicherheitsschere hält Flügel und Rahmen mechanisch zusammen — unabhängig vom Antrieb, der den Flügel nur aufschiebt
- Zwei Baugrößen: Nr. 35 für bis zu 270 kg Flügelgewicht und 700 mm Hub, Nr. 60 für bis zu 240 kg und 1200 mm Hub — beide verzinkt
- Sie werden immer paarweise eingebaut: zwei Scheren je Flügel, eine auf jeder Seite
- Vorgesehen für einwärts öffnende Kippflügel mit Öffnungsantrieben — Ketten- und Spindelantriebe ebenso wie die Scherenantriebe der Reihe E 170
- Kein Ersatz für den Antrieb und keine Absturzsicherung im bauordnungsrechtlichen Sinn. Sie ist die mechanische Rückfallebene für die Verbindung Flügel–Rahmen, mehr nicht
Warum ein angetriebener Kippflügel eine Schere braucht
Ein elektrischer Fensterantrieb erledigt genau eine Aufgabe: Er schiebt den Flügel auf und zieht ihn wieder zu. Was er nicht leistet, ist die dauerhafte mechanische Verbindung zwischen Flügel und Rahmen. Ein Kettenantrieb etwa greift mit seiner Kette am Flügel an — der Kraftschluss besteht, solange die Kette gespannt ist, und endet, wenn der Antrieb gelöst oder ausgebaut wird. Bei einem einwärts öffnenden Kippflügel hängt das Blatt dann an nichts mehr außer den unteren Bändern.
Die Sicherheitsschere schließt genau diese Lücke. Sie ist ein rein mechanisches Bauteil, das an Flügel und Rahmen verschraubt wird und beide Teile über den gesamten Öffnungsweg miteinander verbunden hält. Der Hersteller sieht dafür zwei Scheren je Flügel vor, eine auf jeder Seite — eine einzelne Schere würde den Flügel einseitig belasten und verkanten. Weil sie unabhängig vom Antrieb arbeitet, wirkt sie auch dann noch, wenn dieser stromlos, gelöst oder demontiert ist.
Verwandte Kategorien
- Elektrische Fensterantriebe — Scheren- und Linearantriebe, an denen die Schere zum Einsatz kommt
- RWA-Zentralen und Taster — Steuerung, Notstrom und Handauslösung
- Sensoren — Rauchmelder und Regensensorik für Alarm- und Lüftungsbetrieb
- RWA und Lüftungstechnik — die ganze Anlage im Überblick
- GEZE — der Hersteller: Programm und Systemübersicht
Nr. 35 oder Nr. 60 — und was die Kategorie nicht führt
Beide Ausführungen sind verzinkt, beide werden paarweise am Flügel eingebaut. Der Unterschied liegt nicht dort, wo man ihn vermutet.
| Ausführung | max. Flügelgewicht | max. Hub | Ausschlaggebend bei |
|---|---|---|---|
| Sicherheitsschere Nr. 35 | 270 kg | 700 mm | schweren Flügeln mit kleiner Öffnungsweite |
| Sicherheitsschere Nr. 60 | 240 kg | 1200 mm | großen Öffnungsweiten bei etwas geringerem Gewicht |
Die Nr. 60 ist nicht die „stärkere" Schere. Sie trägt mit 240 kg sogar etwas weniger als die Nr. 35 mit 270 kg — dafür lässt sie mit 1200 mm nahezu den doppelten Hub zu. Die beiden Ausführungen decken also zwei verschiedene Fälle ab: schwer und wenig weit gegen weit und etwas leichter. Wer nur nach dem Flügelgewicht auswählt, greift bei einer großen Öffnungsweite zur falschen Schere; wer nur nach dem Hub geht, übersieht die Gewichtsgrenze. Beide Werte müssen eingehalten werden — der Hub ergibt sich aus dem Antrieb, das Gewicht aus dem Flügel.
Was diese Kategorie nicht ist. „Zubehör RWA" führt keine Sammlung von Kleinteilen, sondern genau dieses eine Sicherheitsbauteil. Alles andere, was zu einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehört, steht in eigenen Kategorien:
| Gesucht wird | Steht unter |
|---|---|
| Antrieb für Fenster, Oberlicht oder Klappe | Elektrische Fensterantriebe — Scherenantriebe E 170 und E 170/2, Linearantriebe E 212 |
| Zentrale, Notstromversorgung, RWA-Taster | RWA-Zentralen und Taster — Treppenhauszentrale THZ, Taster FT 4 A |
| Rauchmelder oder Regensensor | Sensoren — Melder für den Alarmfall, Sensorik für den Lüftungsbetrieb |
| Rauchmelder für eine Feststellanlage an einer Tür | Feststellanlagen — ein anderes Gewerk mit eigener Bauartgenehmigung |
Die letzte Zeile ist die häufigste Verwechslung. Eine RWA entraucht ein Gebäude über Fenster, Klappen und Lichtkuppeln; eine Feststellanlage hält eine Brandschutztür offen und lässt sie im Brandfall zufallen. Beide arbeiten mit Rauchmeldern und einer Zentrale, beide reagieren auf Rauch — aber sie sind getrennte Anlagen mit getrennten Nachweisen, und ihre Komponenten sind nicht gegeneinander austauschbar.
Was die Anlage nachweisen muss
Bei einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage entscheidet nicht das einzelne Bauteil, sondern das geprüfte Zusammenspiel. Deshalb tragen die tragenden Komponenten des GEZE-Programms eigene Nachweise.
| Komponente | Nachweis |
|---|---|
| Treppenhauszentrale THZ | VdS-geprüft, EN 12101-10, ISO 21927-9 |
| Rauchmelder RM 1003 | EN 54, VdS-anerkannt |
| RWA-Taster FT 4 A | VdS-anerkannt |
Die Sicherheitsschere steht bewusst nicht in dieser Tabelle: Sie ist kein Melde- oder Steuergerät und trägt keine eigene VdS-Anerkennung. Ihre Verbindlichkeit kommt von anderer Seite — der Hersteller führt sie als erforderlich für einwärts öffnende Kippflügel mit Öffnungsantrieben, und zwar zwei Stück je Flügel. Sie ist damit kein optionales Zubehör, sondern Bestandteil der vorgesehenen Montage.
Für die Praxis heißt das zweierlei. Erstens ist die Schere keine Frage des Budgets: Wer sie weglässt, weicht von der Montagevorgabe ab — mit allem, was das für Gewährleistung und Haftung bedeutet. Zweitens ist sie ein bewegtes Bauteil und damit Verschleiß und Setzung ausgesetzt. Verschraubung, Gelenk und Lage gehören deshalb ebenso in den Blick wie der Antrieb selbst, wenn die Anlage ohnehin geprüft wird. Verbindlich sind dabei stets die Vorgaben in der Montage- und Wartungsanleitung des eingesetzten Antriebs.
Häufige Fragen zur Sicherheitsschere
Wofür ist eine Sicherheitsschere am Fenster da?
Sie hält Flügel und Rahmen mechanisch zusammen — dauerhaft und unabhängig vom Antrieb. Der Antrieb schiebt den Flügel auf und zieht ihn zu; die Verbindung besteht nur über sein Angriffspunkt. Die Schere ist die Rückfallebene: Sie bleibt wirksam, auch wenn der Antrieb stromlos, gelöst oder demontiert ist. Bei einem einwärts öffnenden Kippflügel ist das der entscheidende Punkt, weil der Flügel sonst nach innen in den Raum kippen könnte.
Ist die Sicherheitsschere dasselbe wie eine Fangschere?
Die Begriffe werden im Sprachgebrauch oft gleich verwendet, und die Nachfrage kennt beide. Gemeint ist in beiden Fällen das mechanische Bauteil, das den Flügel am Rahmen hält. Maßgeblich für die Auswahl ist ohnehin nicht der Name, sondern die Kombination aus Flügelgewicht und Hub des Antriebs.
Ersetzt die Sicherheitsschere den Fensterantrieb?
Nein, sie ergänzt ihn. Die Schere hat keinen eigenen Antrieb und öffnet nichts; sie begrenzt und sichert nur die Bewegung, die der Antrieb erzeugt. Beides gehört zusammen: Ohne Antrieb bewegt sich der Flügel nicht, ohne Schere hängt er im geöffneten Zustand allein am Antrieb.
Braucht auch ein Scherenantrieb eine Sicherheitsschere?
Die Scheren sind für Ketten- und Spindelantriebe ebenso vorgesehen wie für die Scherenantriebe der Reihe E 170 — der Antriebstyp allein schließt sie also nicht aus. Ob sie im konkreten Fall gebraucht wird, entscheidet die Einbausituation: einwärts öffnender Kippflügel, Flügelgewicht, Öffnungsweite und die Montageanleitung des eingesetzten Antriebs.
Passt eine Sicherheitsschere an ein auswärts öffnendes Fenster?
Diese Ausführungen sind für einwärts öffnende Kippflügel vorgesehen. Bei auswärts öffnenden Flügeln, Klappen oder Lichtkuppeln liegen die Kräfte und die Geometrie anders; dort gelten die Vorgaben des jeweiligen Antriebs- und Fensterherstellers. Wer sich unsicher ist, klärt die Öffnungsrichtung, bevor er bestellt — sie steht in den Fensterunterlagen und lässt sich am Flügel selbst ablesen.
Was passiert, wenn die Schere fehlt?
Im Alltag zunächst nichts — und genau das macht die Auslassung gefährlich. Kritisch wird es in den Ausnahmefällen: bei Wartung oder Antriebstausch, bei einem gelösten Antrieb, bei Windlast auf den offenen Flügel. Dann fehlt die zweite Verbindung zwischen Flügel und Rahmen. Weil ein Kippflügel im RWA-Betrieb weit öffnet und über Verkehrsflächen liegen kann, ist das kein theoretisches Risiko, sondern der Grund, warum das Bauteil überhaupt existiert.
Fragen zur Kaufentscheidung
Nr. 35 oder Nr. 60 — was gibt den Ausschlag?
Die Öffnungsweite. Bis 700 mm Hub reicht die Nr. 35, und sie trägt mit 270 kg das höhere Flügelgewicht. Braucht der Antrieb mehr Weg, führt kein Weg an der Nr. 60 vorbei — sie erlaubt bis zu 1200 mm Hub, ist dafür aber auf 240 kg Flügelgewicht begrenzt. Beide Grenzen sind einzuhalten, nicht nur eine: Ein 260 kg schwerer Flügel mit 1000 mm Hub fällt durch beide Raster und ist ein Fall für die Rückfrage beim Hersteller.
Woher weiß ich, welchen Hub mein Antrieb hat?
Aus dem Datenblatt des Antriebs, nicht aus dem Fenster. Die Öffnungsweite ist eine Eigenschaft des Geräts: Der Scherenantrieb E 170 arbeitet mit 170 mm Öffnungsweite, der Linearantrieb E 212 mit 70 mm Hub; Kettenantriebe haben häufig einen einstellbaren Hub. Bei einstellbaren Antrieben zählt der tatsächlich eingestellte Wert, nicht der maximal mögliche.
Wie viele Stück muss ich bestellen?
Zwei je Flügel — eine auf jeder Seite. Das ist die Vorgabe des Herstellers und keine Empfehlung: Eine einzelne Schere hält den Flügel einseitig und belastet Rahmen und Beschlag ungleich. Wer mehrere Fenster ausstattet, rechnet also je Flügel zwei Stück, nicht je Fensterband oder je Antrieb.
Was gehört sonst noch zu einer RWA-Anlage?
Vier Gruppen, die alle vorhanden sein müssen: der Antrieb am Fenster, die Zentrale mit Notstromversorgung und Handauslösung, die Melder und Sensoren und die mechanische Sicherung am Flügel — die Sicherheitsschere. Die tragenden Komponenten führen dabei eigene Nachweise: Die Treppenhauszentrale THZ ist VdS-geprüft und nach EN 12101-10 und ISO 21927-9 ausgeführt, der Rauchmelder RM 1003 nach EN 54 und VdS-anerkannt.
Kann ich Bauteile aus einer Feststellanlage verwenden?
Nein. Beide Anlagenarten reagieren auf Rauch und beide haben eine Zentrale — das ist aber auch die einzige Gemeinsamkeit. Die Nachweise unterscheiden sich grundlegend: Eine Feststellanlage braucht eine Bauartgenehmigung des DIBt, eine RWA wird nach den Normen der Reihe EN 12101 beurteilt. Selbst bei den Rauchmeldern gilt die Trennung — der RM 1003 ist ausdrücklich für RWA-Zentralen vorgesehen und nicht für Feststellanlagen.