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Zubehör für GEZE Feststellanlagen — Auslösung, Montage und Abnahme
- Ergänzungsteile für eine bestehende GEZE Feststellanlage — vier Gruppen: Auslösung, Montage, Melder, Abnahme
- Der Unterbrechertaster AS 500 ist die Handauslösung — bei Freilauf-Feststellungen (EFS/RFS) in Deutschland Pflicht
- Abnahme und Nachweis gehören zur Anlage: Abnahmeset, Prüfbuch nach DIN 14677, Zulassungsschild an der Tür
- Montageteile für die Sonderfälle: Montageplatte für R-/RFS-Gleitschiene, flexible Öffnungsbegrenzung, Mitnehmerklappe CB flex
- Kein Teil davon macht aus einem Türschließer eine Feststellanlage — dafür braucht es Melder, Feststellvorrichtung und Energieversorgung als genehmigte Zusammenstellung
Was zu einer Feststellanlage dazugehört
Eine Feststellanlage besteht immer aus mindestens fünf Bestandteilen: Energieversorgung, Brandmelder, Feststellvorrichtung, Auslösevorrichtung und Handauslösetaster. Türschließer, Gleitschiene und Rauchschalter sind dabei die auffälligen Teile — was in dieser Kategorie steht, ist der Rest, der die Anlage erst betriebsfertig und nachweisbar macht.
Das betrifft drei sehr verschiedene Dinge. Auslösung: der Unterbrechertaster AS 500, mit dem sich die festgestellte Tür jederzeit von Hand schließen lässt — mit integriertem Abschlusswiderstand für die Leitungsüberwachung. Montage: Teile für Einbausituationen, in denen die Standardmontage nicht aufgeht — die Montageplatte für R- und RFS-Gleitschienen, die flexible Öffnungsbegrenzung und die Mitnehmerklappe CB flex für zweiflügelige überfälzte Türen. Und Abnahme: Abnahmeset, Prüfbuch und Zulassungsschild — die Papierseite, ohne die eine sonst korrekt gebaute Anlage im Prüffall trotzdem beanstandet wird.
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Was wofür — die vier Gruppen im Überblick
| Teil | Gruppe | Wofür |
|---|---|---|
| Unterbrechertaster AS 500 | Auslösung | manuelle Auslösung der Feststellung, 24 V DC, mit integriertem Abschlusswiderstand zur Leitungsüberwachung |
| Montageplatte R/RFS | Montage | Aluminium, silberfarbig — wenn die R- oder RFS-Gleitschiene nicht direkt auf den Untergrund passt |
| Flexible Öffnungsbegrenzung | Montage | Kunststoff, begrenzt den Öffnungswinkel in der Gleitschiene — für E-, R- und RFS-Schienen sowie ISM-Varianten des TS 5000 und Boxer |
| Mitnehmerklappe CB flex | Montage | mechanische Schließfolgeregelung an zweiflügeligen überfälzten Türen, stufenlos bis 210 mm Flügelüberstand, Klappmechanik verdeckt |
| GC 152 Deckenrauchmelder | Melder | zusätzlicher optischer Melder für die Decke, 24 V DC, 20 mA, IP54, EN 54-7 |
| Abnahmeset | Abnahme | Prüf- und Dokumentationsset für die Erstabnahme nach betriebsfertigem Einbau |
| Prüfbuch | Abnahme | vorgedruckte Formulare für die wiederkehrenden Prüfungen nach DIN 14677 |
| Zulassungsschild | Abnahme | Kennzeichnung, die nach erfolgreicher Abnahme sichtbar an der Tür angebracht wird |
Zwei Teile lohnen einen zweiten Blick, weil sie oft verwechselt werden. Die Mitnehmerklappe CB flex ist eine Schließfolgeregelung — sie sorgt an zweiflügeligen Türen dafür, dass der Standflügel vor dem Gangflügel schließt. Sie ist die mechanische Alternative zur ISM-Gleitschiene und wird am Standflügel montiert; Voraussetzung ist eine überfälzte Tür. Die flexible Öffnungsbegrenzung dagegen begrenzt nur den Öffnungswinkel und schützt damit Wand, Möbel und Einbauten dahinter — sie hat mit der Feststellfunktion nichts zu tun und wird nachträglich in die Gleitschiene eingeclipst.
Nicht in dieser Kategorie, aber im selben Zweig: Türhaftmagnete und Haftgegenplatten stehen unter GEZE Haftmagnete — dort in den Ausführungen Standard, mit Federpuffer (geräuschärmeres Anlegen) und mit einstellbarem Gelenk (für schräges Auftreffen). Gleitschienen und Ersatzteile haben ebenfalls eigene Kategorien.
Abnahme, Prüfung und die Pflichten des Betreibers
Eine Feststellanlage ist kein Beschlag, sondern eine bauaufsichtlich geregelte Anlage. Drei Dinge folgen daraus, und alle drei betreffen Teile aus dieser Kategorie.
Erstens die Abnahme. Nach betriebsfertigem Einbau ist eine Abnahme erforderlich — ebenso nach einem Gerätetausch, wenn das neue Gerät in der bisherigen Zulassung nicht aufgeführt war; dann wird nach der aktuell gültigen Zulassung neu abgenommen. Abnehmen dürfen Fachkräfte des Herstellers, vom Hersteller autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer vom DIBt benannten Prüfstelle. Die Berechtigung ist personenbezogen und nicht übertragbar. Nach erfolgreicher Abnahme wird das Schild angebracht, und die Unterlagen bleiben beim Betreiber — bereitzuhalten für jede spätere Prüfung.
Zweitens die wiederkehrende Prüfung. Sie hat drei Stufen: monatlich eine Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person (Melder auslösen, Tür muss schließen), die nach zwölf fehlerfreien Monaten auf vierteljährlich umgestellt werden darf, und einmal jährlich die vollständige Fachprüfung durch eine Fachkraft nach DIN 14677-2. Dokumentiert wird jede davon — dafür ist das Prüfbuch da. Einzelheiten stehen unter Wartung und Prüfung nach DIN 14677 und Prüfbuch für Feststellanlagen.
Drittens die Handauslösung. Ob ein separater Taster nötig ist, hängt an der Bauart der Feststellung:
| Art der Feststellung | Separater Taster | Grund |
|---|---|---|
| elektromagnetische Feststellung in der Gleitschiene | darf ggf. entfallen | die Feststellung gibt nach, wenn die Tür von Hand zugezogen wird |
| Türhaftmagnet | nötig | der Magnet hält mit voller Haltekraft — die Tür gibt erst frei, wenn der Stromkreis unterbrochen wird |
| Freilauftürschließer (EFS/RFS) | Pflicht | die Tür ist frei beweglich, es gibt keine Haltekraft, die man durch Zuziehen überwinden könnte |
„Darf ggf. entfallen" ist dabei eine Möglichkeit, keine Freigabe im Einzelfall — maßgeblich bleibt der Verwendbarkeitsnachweis der konkreten Anlage. Für den Taster selbst gelten eigene Anforderungen: rot, mit der Aufschrift „Tür schließen" nach DIBt, Kontaktart Öffner in die 24-V-Leitung eingeschleift, Einbauhöhe 1,4 m (+0,2 / −0,4 m) nach DIN VDE 0833-2:2017-10, gut sichtbar und frei zugänglich — und von der festgestellten Tür nicht verdeckt. Mehr dazu unter Handauslösetaster.
Häufige Fragen zum Zubehör
Welche Bauteile muss eine GEZE Feststellanlage mindestens haben?
Fünf: Energieversorgung, Brandmelder, Feststellvorrichtung, Auslösevorrichtung und Handauslösetaster. Bei GEZE fallen mehrere dieser Rollen oft in ein Bauteil — der GC 151 am Sturz vereint Melder, Auswertung und Auslösung, die R-Gleitschiene ist die Feststellvorrichtung. Was fehlt, muss trotzdem vorhanden sein; deshalb steht der Unterbrechertaster in dieser Kategorie.
Wofür ist das Zulassungsschild da?
Es macht an der Tür sichtbar, dass hier eine abgenommene Feststellanlage arbeitet und nach welcher Zulassung. Angebracht wird es nach erfolgreicher Abnahme. Fehlt es, ist die Anlage im Zweifel nicht als das erkennbar, was sie ist — und der Nachweis wird bei der nächsten Prüfung zur Suchaufgabe.
Was wird im Prüfbuch dokumentiert?
Jede Prüfung: die monatliche oder vierteljährliche Funktionsprüfung durch die eingewiesene Person und die jährliche Fachprüfung. Das Prüfbuch ist damit der Nachweis gegenüber Behörde und Versicherer — es enthält vorgedruckte Formulare, damit im Betrieb nichts Eigenes erfunden werden muss.
Was macht eine Mitnehmerklappe?
Sie regelt an zweiflügeligen Türen die Schließfolge: Der Standflügel muss zuerst zu sein, sonst schlägt der Gangflügel gegen ihn und die Tür schließt nicht vollständig. Die CB flex wird am Standflügel montiert, arbeitet rein mechanisch und stellt sich stufenlos auf einen Flügelüberstand bis 210 mm ein. Voraussetzung ist eine überfälzte Tür. Mehr zum Thema unter Schließfolgeregelung.
Wozu dient eine Öffnungsbegrenzung an der Gleitschiene?
Sie begrenzt, wie weit die Tür aufschwingt, und schützt damit die Wand, Möbel oder Einbauten dahinter — und den Türschließer selbst vor Überdehnung. Die flexible Ausführung wird nachträglich in die Gleitschiene eingeclipst und ist damit auch an einer bestehenden Anlage nachrüstbar. Mit der Feststellfunktion hat sie nichts zu tun.
Darf die Ankerplatte auf das Türblatt geschraubt werden?
Nur nach dem Verwendbarkeitsnachweis der Tür. Die Grundregel bei Feuerschutzabschlüssen lautet: Das Türblatt darf nicht durchbohrt werden, und die Befestigungsmittel dürfen die Schutzfunktion nicht beeinträchtigen. Wo die Ankerplatte sitzen darf, steht in der Zulassung der Tür, nicht in der der Feststellanlage.
Fragen zur Kaufentscheidung
Brauche ich das Abnahmeset oder das Prüfbuch — oder beides?
Beides, aber zu verschiedenen Zeitpunkten. Das Abnahmeset gehört zur Erstabnahme nach dem Einbau und zur Neuabnahme nach einem Gerätetausch außerhalb der bisherigen Zulassung. Das Prüfbuch begleitet die Anlage danach über ihre gesamte Lebensdauer und nimmt jede wiederkehrende Prüfung auf. Wer nur eines bestellt, hat entweder keine dokumentierte Abnahme oder keinen laufenden Nachweis.
Braucht meine Feststellart einen eigenen Unterbrechertaster?
Bei einem Freilauftürschließer (EFS/RFS) ja, in Deutschland ist er dort Pflicht. Bei einem Türhaftmagneten ebenfalls — außer der Magnet hat einen Unterbrecherdrucktaster eingebaut, wie es bei manchen GEZE-Ganzmetall-Ausführungen der Fall ist. Bei elektromagnetischer Feststellung in der Gleitschiene darf er unter Umständen entfallen; entscheidend ist der Verwendbarkeitsnachweis der konkreten Anlage, nicht die Bauart allein.
Welche Montageplatte passt zu meiner Gleitschiene?
Die hier geführte Platte ist ausdrücklich für die R- und die RFS-Gleitschiene. Für Standard-, ECline-, T-Stop- und EFS-Schienen führt GEZE andere Platten — eine Platte für die eine Schienenfamilie passt nicht an die andere. Vor der Bestellung also erst klären, welche Schiene verbaut ist; die Schienen selbst stehen unter GEZE Gleitschienen.
Mitnehmerklappe oder ISM-Gleitschiene?
Die ISM-Gleitschiene bringt die Schließfolgeregelung integriert mit, die Mitnehmerklappe rüstet sie mechanisch nach. Für eine bestehende zweiflügelige Anlage ohne ISM ist die CB flex der kleinere Eingriff — sofern die Tür überfälzt ist. Wer ohnehin neu baut, sollte die integrierte Lösung mit in die Überlegung nehmen; die Anlagen dafür stehen unter Feststellanlagen 2-flügelig.
Passt GEZE-Zubehör an die Feststellanlage eines anderen Herstellers?
Als Grundsatz nein. Die Bauartgenehmigung gilt der Zusammenstellung, nicht dem Einzelteil — wird ein Gerät durch eines ersetzt, das nicht in der Zulassung steht, ist eine Neuabnahme erforderlich. Mechanische Anbauteile wie Montageplatten sind ohnehin auf die GEZE-Schienen zugeschnitten. Die Ausnahme sind Prüfmittel: Prüfaerosol und Werkzeug sind herstellerneutral.
Kann ich die Anlage selbst prüfen?
Die monatliche Funktionsprüfung ja — sie darf eine eingewiesene Person nach der Einweisung eigenverantwortlich durchführen. Die jährliche Fachprüfung nicht: Sie verlangt eine Fachkraft nach DIN 14677-2, also einen Gesellen oder Facharbeiter in Elektrotechnik oder Mechanik, eine Qualifikation nach DIN 14675 oder drei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsgebiet. Der Netzanschluss bleibt in jedem Fall der Elektrofachkraft vorbehalten.
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