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GEZE Zulassungsschild für Feststellanlagen
Pflicht-Kennzeichnungsschild für GEZE Feststellanlagen gemäß DIBt-Zulassung.
- Pflicht-Kennzeichnung für jede Feststellanlage
- Erforderlich gemäß DIBt-Zulassung
- Sichtbare Anbringung an der Tür
Produktbeschreibung
Das GEZE Zulassungsschild ist die vorgeschriebene Kennzeichnung für Feststellanlagen nach DIBt-Zulassung. Es wird sichtbar an der Tür oder im Umfeld der Feststellanlage angebracht. Jede Feststellanlage in Deutschland benötigt ein Zulassungsschild. Bei Erstabnahme und Prüfungen wird das Vorhandensein kontrolliert.
Technische Daten
| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Typ | Zulassungsschild |
| Vorschrift | DIBt-Zulassung |
| Ident-Nr. | 079139 |
Zugehörige Produkte
Benötigt für alle GEZE Feststellanlagen:
- GEZE Prüfbuch — Dokumentation nach DIN 14677
- GEZE Abnahmeset — Erstabnahme durch Fachkraft
- GEZE GC 151 Raucherkennungsteil
- GEZE RSZ 6 Rauchschalterzentrale oder GEZE RSZ 7
Häufige Fragen
Ist das Zulassungsschild Pflicht?
Ja, jede Feststellanlage in Deutschland muss gemäß DIBt-Zulassung gekennzeichnet sein.
Wo wird es angebracht?
Sichtbar an der Tür oder im unmittelbaren Umfeld der Feststellanlage.
Kaufentscheidung
GEZE Zulassungsschild für Feststellanlagen: Welches Zubehör brauche ich für meine Feststellanlage?
Eine zugelassene Feststellanlage besteht aus: Rauchmelder (Auslösung), Feststellvorrichtung (Haftmagnet oder E-Feststellung), Energieversorgung und Zulassungsschild. Bei der Erstinbetriebnahme benötigen Sie zusätzlich ein Prüfbuch und ein Abnahmeset. Alle Komponenten müssen zueinander kompatibel und in der DIBt-Zulassung aufgeführt sein.
GEZE Zulassungsschild für Feststellanlagen: Brauche ich ein Prüfbuch und Abnahmeset?
Ja. Nach DIBt-Richtlinie muss jede Feststellanlage bei Inbetriebnahme abgenommen und dokumentiert werden. Das Prüfbuch dokumentiert die regelmäßigen Prüfungen (mindestens monatlich), das Abnahmeset enthält die Formulare für die Erstabnahme. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben.
GEZE Zulassungsschild für Feststellanlagen: Kann ich Feststellanlagen-Komponenten verschiedener Hersteller kombinieren?
Nein. Alle Komponenten einer Feststellanlage müssen in der gleichen DIBt-Zulassung aufgeführt sein. Maßgeblich ist die DIBt-Bauartgenehmigung der Anlage: verwendet werden darf nur, was dort aufgeführt ist. Das schließt herstellerübergreifende Kombinationen nicht grundsätzlich aus — es gibt sie, sie müssen aber in der Zulassung des Anlagenherstellers stehen.