Türdämpfer für Brandschutztüren
Kurz & Knapp
- Zulassung allein genügt nicht — die einzelne Tür muss ihn zulassen
- maßgeblich ist der Verwendbarkeitsnachweis der Tür oder eine Herstellererklärung
- Montageplatten sind bei vielen Türmodellen vorgeschrieben
- nur Innenbereich, trockene Räume
An Feuer- und Rauchschutztüren darf nicht jeder Türdämpfer montiert werden. Erforderlich ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung — und zusätzlich muss die konkrete Tür den Einbau zulassen: Der Türdämpfer muss im Verwendbarkeitsnachweis des Abschlusses aufgeführt sein oder es muss eine Herstellererklärung des Türenherstellers vorliegen.
Aus dem DICTATOR-Programm erfüllt das der V 1600 F mit der Zulassung Z-6.100-2502. DICTATOR führt die freigegebenen Türmodelle in einer Freigabeliste — darin stehen unter anderem Hörmann, Novoferm Riexinger, Domoferm, Teckentrup, System Schröders, DMW Schwarze, Schüco und Reinaerdt, jeweils mit Türentyp und Zulassungsnummer der Tür.
Häufig schreibt der Nachweis Montageplatten vor: 205212 für den Türdämpfer, 205231XL für den Haken.
Verwandte Kategorien
- Dictator V 1600 F — das zugelassene Modell
- V 1600 F an Brandschutztüren — Zulassung und freigegebene Türmodelle im Detail
- Alle Türdämpfer — Modellübersicht und Auswahlhilfe
Häufige Fragen
Warum reicht die Zulassung des Türdämpfers nicht aus?
Weil der Brandschutz am Gesamtabschluss nachgewiesen wird, nicht am Einzelteil. Der Türdämpfer darf nur verwendet werden, wenn er im Verwendbarkeitsnachweis der jeweiligen Tür aufgeführt oder in deren Unterlagen hinterlegt ist.
Was gilt bei zweiflügeligen Türen?
Die Zulassung erlaubt den Einsatz am Gangflügel zweiflügeliger Abschlüsse, sofern die zeitliche Abfolge von Öffnen und Schließen sichergestellt ist.
Woran erkenne ich den zugelassenen Türdämpfer?
Am Ü-Zeichen mit Herstellername, Zulassungsnummer, Herstellwerk und Herstellungsjahr. Die Zulassungsnummer muss zusätzlich dauerhaft lesbar am Dämpfer angebracht sein.