Rauch- und Feuerschutztürbeschläge

Kurz & Knapp
- Pflicht an Rauch- und Feuerschutztüren
- Zertifizierung nach DIN EN 1935 / DIN 18273
- Dauerhafter Korrosionsschutz gefordert
Wann sind zertifizierte Türbeschläge Pflicht?
An Rauch- und Feuerschutztüren müssen alle Beschläge — Bänder, Drückergarnituren, Schließbleche — die Anforderungen der jeweiligen Baumusterprüfung des Türelements erfüllen. Nicht zertifizierte Beschläge können die Zulassung der Tür erlöschen lassen.
Anforderungen an die Beschläge
Beschläge für Rauch- und Feuerschutztüren müssen:
▸ Im Prüfzeugnis der Tür aufgeführt oder systemzugelassen sein
▸ Dauerhaften Korrosionsschutz aufweisen (kein Rosten)
▸ Die Konstruktionsmerkmale des geprüften Türsystems nicht verändern
Im Zweifelsfall beim Türhersteller anfragen, welche Beschläge für das jeweilige Türsystem zugelassen sind.
Was wir dafür führen, sind die beweglichen Beschlagteile: Türschließer mit dokumentierter Eignung für Feuer- und Rauchschutztüren und Feststellanlagen mit Bauartgenehmigung, die eine Brandschutztür offen halten dürfen. Bänder, Drückergarnituren und Schließbleche gehören dagegen zum Türelement selbst und werden über den Türhersteller bezogen — sie stehen nicht in unserem Sortiment.