Batteriebetriebene Feststellanlagen — Brandschutz ohne Elektroinstallation
- Rauchmelder, Auslösung und Feststellung sitzen zusammen in der Gleitschiene — gespeist aus einem Batteriepaket, ohne 230-V-Anschluss und ohne externe Rauchschaltzentrale
- Zwei Wege durchs Sortiment: die Gleitschiene allein zum Nachrüsten an einem vorhandenen Türschließer, oder das Komplettset mit Schließer
- Montage auf der Bandseite oder der Bandgegenseite, DIN-links wie DIN-rechts — ohne Kabelweg und ohne Eingriff in die Bausubstanz
- Türbreite 860 bis 1.250 mm, einflügelig, Feststellgröße EN 3–5, Öffnungswinkel bis 140°
- Zwei harte Grenzen: nur an isolierten Feuerschutztüren, und die Deckenunterfläche muss beidseits weniger als 1 m über der Sturzunterkante liegen
Wie eine Feststellanlage ohne Netzanschluss arbeitet
Eine Feststellanlage hält eine Brand- oder Rauchschutztür im Alltag offen und lässt sie im Brandfall selbsttätig zufallen. Dafür braucht sie fünf Bestandteile: eine Energieversorgung, einen Brandmelder, die Feststellvorrichtung, eine Auslösevorrichtung und die Möglichkeit zur Handauslösung. In der klassischen Bauweise liegen diese Teile verteilt — Zentrale an der Wand, Melder am Sturz, Magnet an der Tür — und werden mit 230 V oder 24 V verbunden. Genau diese Verkabelung ist im Bestand der aufwendige Teil.
Die batteriebetriebene Bauweise fasst Rauchmeldezentrale, Melder und Feststellung in der Gleitschiene zusammen und speist sie aus einem Batteriepaket. Möglich macht das eine stromsparende Feststelltechnik: Statt eines dauerhaft bestromten Elektromagneten hält eine Kombination aus Permanent- und Elektromagnet die Tür — Strom fließt im Wesentlichen nur beim Lösen. Rauch, Alarm und erschöpfte Batterie führen zum selben Ergebnis: Die Feststellung gibt frei, die Tür schließt. Der Türschließer bleibt davon unberührt und arbeitet weiter wie zuvor; das Auslösemoment liegt bei etwa 25 bis 65 Nm bei 90° Öffnungswinkel, je nachdem, welche Schließkraft am Schließer eingestellt ist.
Verwandte Kategorien
- dormakaba Feststellanlagen — das netzgebundene Programm desselben Herstellers
- dormakaba TS 98 XEA — der Türschließer, auf den die batteriebetriebene Gleitschiene passt
- Rauchschaltzentralen — was eine netzgebundene Anlage stattdessen braucht
- Haftmagnete — die Feststellung als separates Bauteil neben dem Schließer
- Feststellanlagen — der Überblick über alle Bauarten und Hersteller
- Türschließer — wenn die Tür nur selbsttätig schließen, aber nicht offenstehen soll
Batteriebetrieb oder netzgebundene Anlage?
Beide Bauarten erfüllen dieselbe Aufgabe und unterliegen denselben bauaufsichtlichen Regeln. Sie unterscheiden sich darin, was das Gebäude dafür hergeben muss:
| Batteriebetrieben | Netzgebunden | |
|---|---|---|
| Energieversorgung | Batteriepaket in der Gleitschiene | 230 V bzw. 24 V über Netzteil oder Zentrale |
| Zentrale | keine — die Rauchmeldezentrale ist im Gerät integriert | Rauchschaltzentrale oder Netzteil erforderlich, je nach Bauart |
| Installation | keine Kabelverlegung, kein Eingriff in die Bausubstanz | Netzanschluss durch eine Elektrofachkraft |
| Türen | einflügelig, 860–1.250 mm Türbreite, Feststellgröße EN 3–5 | ein- und zweiflügelig, bei zwei Flügeln mit Schließfolgeregelung |
| Melderzahl | der integrierte Melder — Erweiterung ist nicht vorgesehen | nach Sturzhöhe und Breite des Abschlusses erweiterbar |
| Deckensituation | Deckenunterfläche beidseits < 1 m über Sturzunterkante — sonst nicht zulässig | Melder lassen sich dort setzen, wo der Rauch zuerst ankommt |
| Wiederkehrend | Batteriewechsel bei jeder Jahreswartung | keine Batterie, dafür ortsfeste Installation |
Der Batteriebetrieb spielt seine Stärke dort aus, wo eine Leitung nicht oder nur mit großem Aufwand hinkommt: im Bestand, in denkmalgeschützten und historischen Gebäuden, oder wenn der Termin nicht auf ein vorgelagertes Gewerk warten soll. Wo Strom ohnehin anliegt, die Decke höher sitzt oder die Tür zweiflügelig ist, bleibt die netzgebundene Anlage der Normalfall — das Programm dazu steht unter dormakaba Feststellanlagen.
Zulassung, Abnahme und Wartung
Eine Feststellanlage ist ein bauaufsichtlich geregeltes Bauteil. Der Batteriebetrieb ändert daran nichts — er ändert nur den Weg, auf dem die Energie ans Gerät kommt.
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Bauartgenehmigung | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt, dazu CE-Kennzeichnung. Die Zulassung gilt nur für die darin aufgeführten Gerätekombinationen; Feststellvorrichtung und Steuerung werden im Verbund geprüft und dürfen nur in der gelieferten Kombination betrieben werden. |
| Normen | DIN EN 1155 (elektrisch gesteuerte Feststellvorrichtungen), DIN EN 14637 (Systemanforderungen), DIN 14677 (Instandhaltung), DIN 18040 und DIN SPEC 1104/CEN TR 15894 (barrierefreies Bauen) |
| Türnachweis | Für die konkrete Feuer- oder Rauchschutztür ist ein separater Eignungsnachweis erforderlich. Die Tür muss die bauordnungsrechtliche Anforderung „selbstschließend" erfüllen. |
| Abnahme | Nach betriebsfertigem Einbau vorgeschrieben — durch Fachkräfte des Herstellers, von ihm autorisierte Fachkräfte oder eine vom DIBt benannte Prüfstelle. Die Berechtigung ist personenbezogen. |
| Wiederkehrende Prüfung | Monatliche Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person; nach zwölf fehlerfreien Monatsprüfungen darf auf vierteljährlich umgestellt werden. Einmal jährlich prüft eine Fachkraft nach DIN 14677-2. |
| Batterie | Das Batteriepaket wird bei der jährlichen Wartung getauscht. Ein Ersatzpaket darf nur innerhalb von zwölf Monaten nach seinem Herstelldatum eingebaut werden — das Datum steht auf dem Paket. |
| Meldertausch | Optische Rauchschalter sind nach DIN 14677 spätestens nach acht Jahren zu tauschen. Die Anlage meldet das Erreichen der acht Betriebsjahre selbst. Reinigen oder Öffnen des Melders ist nicht zulässig. |
| Einbauort | Feststellanlagen sind ausschließlich für Innenwände zugelassen — die Bauartgenehmigungen decken Außenwände nicht ab. |
| Fluchtwegsicherung | Wird die Anlage in einem Fluchtwegsicherungssystem eingesetzt, ist die manuelle Wiederinbetriebnahme nach einer Auslösung vorgeschrieben (IfBt-Mitteilung 5/98, Pkt. 3.1.4) — der Resetschalter ist entsprechend zu stellen. |
Ein Punkt wird bei Anlagen mit integriertem Melder regelmäßig übersehen: „integriert" heißt nicht „überall einsetzbar". Der Melder sitzt im Sturzbereich und braucht eine Rauchkammer über dem lichten Durchgang — deshalb die Bedingung, dass die Deckenunterfläche beidseits weniger als 1 m über der Sturzunterkante liegt. Bei rauchdurchlässigen Unterdecken wird bis zur rauchundurchlässigen Raumdecke gemessen. Wie eine wiederkehrende Prüfung im Einzelnen abläuft, steht unter Wartung und Prüfung DIN 14677.
Häufige Fragen zu batteriebetriebenen Feststellanlagen
Wie arbeitet eine Feststellanlage ohne Netzanschluss?
Rauchmeldezentrale, Melder und Feststellung sitzen gemeinsam in der Gleitschiene und werden aus einem Batteriepaket gespeist. Gehalten wird die Tür nicht von einem dauerhaft bestromten Elektromagneten, sondern von einer Kombination aus Permanent- und Elektromagnet — Strom fließt im Wesentlichen nur beim Lösen. Deshalb reicht eine Batterie für den Dauerbetrieb aus.
Wie oft muss das Batteriepaket gewechselt werden?
Bei jeder jährlichen Wartung. Die rechnerische Lebensdauer liegt zwar bei etwa 16 Monaten, der Hersteller schreibt den Tausch aber im Jahresrhythmus vor. Zusätzlich gilt für das Ersatzpaket: Es darf nur innerhalb von zwölf Monaten nach seinem Herstelldatum eingebaut werden — das Datum steht auf dem Paket, ein lange gelagertes Ersatzteil ist also keine gute Idee.
Was passiert, wenn die Batterie leer ist?
Die Anlage kündigt das an: Bei fast leerer Batterie blinkt die Kontroll-LED gelb, bei leerer Batterie rot. Ist sie dann tatsächlich erschöpft, lässt sich die Tür nicht mehr feststellen — sie schließt und bleibt zu. Die Anlage fällt also in den sicheren Zustand, nicht in den offenen. Der Brandschutz ist damit nicht gefährdet, der Komfort schon.
Braucht eine batteriebetriebene Feststellanlage eine Rauchschaltzentrale?
Nein. Die Rauchmeldezentrale ist im Gerät integriert, damit ist die Anlage eigenständig. Das unterscheidet sie von Bauarten mit rein elektrischer Feststellung, die eine externe Zentrale für Melder und Auslösung benötigen.
Für welche Türgröße ist die batteriebetriebene Feststellanlage zugelassen?
Für einflügelige Türen mit einer Türbreite von 860 bis 1.250 mm, Feststellgröße EN 3–5. Der Öffnungswinkel auf der Bandseite beträgt maximal 140°. Schmalere und breitere Türen sowie zweiflügelige Anlagen — dort ist zusätzlich eine Schließfolgeregelung nötig — fallen heraus.
Wie hoch darf die Decke über dem Türsturz liegen?
Die Unterfläche der Decke muss auf beiden Seiten der Tür weniger als 1 m über der Sturzunterkante liegen. Bei rauchdurchlässigen Unterdecken wird bis zur rauchundurchlässigen Raumdecke gemessen. Ist der Abstand größer, kommt die Anlage mit integriertem Sturzmelder nicht in Frage — dann braucht es eine Lösung mit separaten Deckenmeldern.
Wie wird die festgestellte Tür von Hand geschlossen?
Über die Resettaste am Profilträger: Wird sie länger als fünf Sekunden gedrückt, löst die Feststellung. Die Tasten sitzen auf Ober- und Unterseite und übernehmen daneben das Scharfschalten nach einem Alarm und das Quittieren von Fehlermeldungen. Nach einer Auslösung lässt sich die Tür 30 Sekunden später wieder feststellen.
Gilt für batteriebetriebene Anlagen dieselbe Wartungspflicht?
Ja. Abnahme nach dem Einbau, monatliche Funktionsprüfung, jährliche Fachprüfung nach DIN 14677-2 und der Meldertausch nach acht Jahren gelten unabhängig von der Art der Energieversorgung. Der Batteriewechsel kommt als eigener Punkt hinzu.
Fragen zur Kaufentscheidung
Rüste ich nach oder baue ich neu — was ändert das an der Auswahl?
Sitzt bereits ein passender Türschließer an der Tür, genügt die Gleitschiene: Sie ist auf die vorhandenen G-N-XEA-Bohrbilder nachrüstbar, die alte Schiene wird getauscht. Bei einer neuen Tür oder einem Schließer, der ohnehin ersetzt wird, ist das Komplettset aus Schließer und Feststellschiene der direktere Weg. Die einzelne Schiene finden Sie als G-UBIVIS XEA.
An welche Türen darf die batteriebetriebene Anlage nicht?
Der Hersteller schreibt vor, sie ausschließlich an isolierten Feuerschutztüren zu verwenden. Grund ist die Batterie: An einer nicht isolierten Tür wird die brandabgewandte Seite nicht lange genug vor hohen Temperaturen geschützt, das Batteriepaket kann überhitzen. Dazu kommen die Grenzen aus Türbreite und Deckenhöhe — und wie bei jeder Feststellanlage die Beschränkung auf Innenwände.
Passt die batteriebetriebene Gleitschiene an einen vorhandenen Türschließer?
Sie ist auf den TS 98 XEA abgestimmt und auf alle G-N-XEA-Bohrbilder nachrüstbar, DIN-links wie DIN-rechts, für Montage auf der Bandseite und auf der Bandgegenseite. An einem Schließer einer anderen Baureihe oder eines anderen Herstellers ist sie nicht vorgesehen — dort führt der Weg über eine netzgebundene Lösung oder einen kompletten Tausch.
Lohnt sich Batteriebetrieb gegenüber einer 230-V-Anlage?
Er lohnt sich dort, wo die Leitung fehlt. Entfallen Kabelweg, Elektroinstallation und Zentrale, ist die batteriebetriebene Anlage im Bestand meist der kürzere Weg — besonders in denkmalgeschützten Gebäuden, wo Eingriffe in die Bausubstanz problematisch sind. Dagegen steht der Batteriewechsel bei jeder Jahreswartung als dauerhafter Posten. Liegt der Strom ohnehin an, spricht wenig gegen die netzgebundene Bauart; ab zwei Flügeln ist sie ohnehin gesetzt.
Was gehört außer der Anlage noch zur Ausstattung der Tür?
Ein Türstopper — der Feststellpunkt ersetzt ihn nicht, und im Lieferumfang ist er nicht enthalten. Dazu die Ersatzbatterie als jährliches Verbrauchsteil. Ein separater Handauslösetaster ist bei elektromagnetischer Feststellung in der Gleitschiene nicht zwingend, weil die Resettaste am Gerät die Handauslösung übernimmt; maßgeblich bleibt der Verwendbarkeitsnachweis der Anlage. Die Zusammenhänge erklärt der Artikel Handauslösetaster.
Welche Oberfläche steht zur Wahl?
Die Dekorplatte ist austauschbar; der Hersteller führt Silber P 600 (RAL 9006), Weiß P 100 (RAL 9016), Reinweiß P 210 (RAL 9010), Schwarz P 190 (RAL 9005), Edelstahlfarben P 700 und Gold P 750. Welche Ausführungen bestellbar sind, zeigt die Auswahl auf der jeweiligen Produktseite.
Wer darf die Anlage in Betrieb nehmen?
Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Demontage sind Fachpersonal vorbehalten, das der Hersteller dafür autorisiert hat; die Abnahmeprüfung darf nur zertifiziertes Fachpersonal durchführen. Bedienen darf die Anlage jeder. Gegenüber der netzgebundenen Bauart entfällt lediglich der Netzanschluss durch eine Elektrofachkraft.