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Feststellanlagen — Brand- und Rauchschutztüren zugelassen offen halten
- Eine Feststellanlage hält einen Feuer- oder Rauchschutzabschluss im Alltag offen und schließt ihn selbsttätig, sobald ein Brandmelder auslöst, jemand den Handauslösetaster drückt oder die Spannung ausfällt
- Sie ist nie ein einzelnes Gerät, sondern besteht aus fünf Teilen: Energieversorgung, Brandmelder, Feststellvorrichtung, Auslösevorrichtung und Handauslösetaster
- Im Sortiment: Komplettanlagen und Einzelkomponenten von GEZE, Hekatron, dormakaba, DICTATOR und ECO Schulte — Rauch- und Thermoschalter, Zentralen, Haftmagnete, Netzteile, Signalgeber, Prüfmittel und Nachweisunterlagen
- Festgestellt wird entweder über einen Haftmagneten an Wand, Decke oder Boden oder über eine Feststellung in der Gleitschiene des Türschließers
- Nur an Innenwänden. Alle Bauartgenehmigungen für Feststellanlagen gelten ausschließlich für Innenwände — an Außentüren ist keine zugelassen. Ein mechanischer Türfeststeller ist an einer Brandschutztür ebenfalls kein Ersatz
Wie eine Feststellanlage arbeitet
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Im Alltag stört das: Türen, die ständig zufallen, werden verkeilt, aufgebockt oder ausgehängt — und verlieren damit genau die Funktion, für die sie eingebaut wurden. Eine Feststellanlage löst diesen Widerspruch. Sie hält den Flügel elektrisch in Offenstellung und gibt ihn frei, sobald ein Brandmelder Rauch oder Wärme erkennt. Das geschieht im Ruhestromprinzip: Gehalten wird nur, solange Spannung anliegt. Fällt sie weg — durch Alarm, Handauslösung oder Netzausfall —, schließt die Tür. Der stromlose Zustand ist damit der sichere.
Technisch geregelt ist das in DIN EN 14637 (Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse); die Feststellvorrichtung am Türschließer beschreibt DIN EN 1155, den optischen Rauchschalter EN 54-7. Rechtlich entscheidend ist die Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) — und die gilt immer nur für die darin aufgeführte Kombination von Geräten, nicht für die Bauteilgattung. Deshalb ist die Frage „welche Zentrale, welcher Melder, welche Feststellvorrichtung" keine Geschmacksfrage, sondern der Kern der Planung.
Verwandte Kategorien
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GEZE TS 5000 R-ISM mit integrierter Schließfolgeregelung und Rauchmelder
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Dorma G-EMR Gleitschiene mit Feststellung (80°-120°) und Rauchmelder
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Woraus eine Feststellanlage besteht
Eine vollständige Feststellanlage setzt sich aus fünf Funktionen zusammen. Sie können auf mehrere Geräte verteilt sein oder in einem einzigen stecken — fehlen darf keine.
| Element | Aufgabe | Typische Geräte |
|---|---|---|
| Energieversorgung | versorgt die Anlage und hält sie im Ruhestrom | Netzteil, Zentrale |
| Brandmelder | erkennt Rauch oder Wärme | optischer Rauchschalter, Thermoschalter |
| Feststellvorrichtung | hält den Flügel offen | Haftmagnet mit Ankerplatte oder Feststellung in der Gleitschiene |
| Auslösevorrichtung | schaltet im Alarmfall ab | Zentrale bzw. integrierte Steuerung |
| Handauslösetaster | löst von Hand aus | rot, Aufschrift „Tür schließen" |
Ob der Taster ein eigenes Gerät sein muss, hängt an der Bauart der Feststellung. Beim Haftmagneten ist er nötig — der Magnet hält mit voller Kraft und gibt erst frei, wenn der Stromkreis unterbrochen wird. Beim Freilauftürschließer ist er Pflicht. Bei einer elektromagnetischen Feststellung in der Gleitschiene darf er unter Umständen entfallen, weil die Feststellung nachgibt, wenn man die Tür von Hand zuzieht. „Darf ggf. entfallen" ist dabei eine Möglichkeit, keine pauschale Freigabe — maßgeblich bleibt der Verwendbarkeitsnachweis der konkreten Anlage.
Nach Hersteller:
- GEZE Feststellanlagen — Zentralen RSZ 6/7, Melder GC 151 und GC 152, Funksystem GC 170; Türschließer mit den Kürzeln R, E, EFS und RFS bringen die Feststellung in der Gleitschiene mit
- Hekatron Feststellanlagen — der Baukasten aus Melder ORS 142, Zentralen der FSZ-Reihe und Türhaftmagneten THM; Marktstandard bei der Nachrüstung
- dormakaba Feststellanlagen — Zentrale RMZ mit den Meldern RM-N und RM-F, Haftmagnet EM 500, dazu die Türschließer-Varianten EMF und EMR
- DICTATOR Feststellanlagen — Zentrale RZ-24, Rauchmelder RM 4000 und die Haftmagnete der Reihe EM GD, auch in IP 65 mit Anschlussklemme
- ECO Feststellanlagen — Bauartgenehmigung Z-6.500-2411 mit den Varianten RSZ III, R III, EFR III, SR-R III und SR-EFR III
Nach Komponente:
- Haftmagnete — auch Türhaltemagnet oder Türhaftmagnet genannt, samt Haftgegenplatten
- Rauchschaltzentralen — Auslösevorrichtung und Steuerung der Anlage
- Rauchmelder — optische Rauchschalter und Thermoschalter
- Netzteile — die Energieversorgung
- Batteriebetriebene Feststellanlagen — für Türen ohne Netzanschluss
- Zubehör für Feststellanlagen — Handauslösetaster, Prüfmittel, Prüfbuch und Hinweisschilder
Zulassung, Abnahme und Prüfpflicht
Feststellanlagen sind genehmigungs- und instandhaltungspflichtig. Drei Punkte entscheiden darüber, ob eine Anlage im Betrieb Bestand hat.
1. Die Bauartgenehmigung. Das DIBt genehmigt Gerätekombinationen, nicht Gerätearten. Wird ein Bauteil durch eines ersetzt, das in der Genehmigung der Anlage nicht aufgeführt ist, verliert sie ihre Zulassung und muss neu abgenommen werden. Seit dem 01.01.2020 gilt ein neuer Nummernkreis: Bestandsanlagen tragen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-6.5-xxxx (abZ), Neuanlagen eine allgemeine Bauartgenehmigung Z-6.500-xxxx (abG). Der Unterschied ist nicht formal: In abZ-Anlagen war der Melder zusammen mit der Auslösevorrichtung zugelassen, in abG-Anlagen ist er nur noch Melder — die Auslöselogik sitzt in der Zentrale.
2. Der Meldertausch. Daraus folgt die häufigste Fehlerquelle im Bestand: In einer abZ-Anlage darf nur ein RetroFit-Produkt (Kennung AT) eingesetzt werden, in einer abG-Anlage nur ein Standardprodukt. Wer hier greift, was gerade im Regal liegt, macht die Zulassung der ganzen Anlage zunichte. Ein zweiter Punkt wird regelmäßig übersehen: Bei Anlagen, die älter als 16 Jahre sind, vor dem Tausch die Ausgangsspannung des Netzgeräts messen lassen — liegt sie außerhalb von 18 bis 28 V DC, gehört das Netzgerät mitgetauscht, sonst kommt nach dem Meldertausch eine Störung.
3. Die Instandhaltung nach DIN 14677. Monatlich eine Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person — Melder auslösen oder Taster betätigen, die Tür muss vollständig schließen. Nach zwölf fehlerfreien Monatsprüfungen darf auf ein vierteljährliches Intervall umgestellt werden. Jährlich kommt die Fachprüfung durch eine Fachkraft nach DIN 14677-2 hinzu; sie ist keine Sichtkontrolle, sondern umfasst Auslösung, Feststellvorrichtung, Auslöseeinrichtung, Energieversorgung und die Dokumentation im Prüfbuch. Optische Rauchschalter werden nach 8 Jahren getauscht — reinigen oder öffnen lässt sich ein Rauchschalter nicht.
| Was nicht zulässig ist | Warum |
|---|---|
| Feststellanlage an einer Außenwand | alle Bauartgenehmigungen gelten nur für Innenwände |
| Thermoschalter im Flucht- und Rettungsweg | dort ausschließlich optische Rauchschalter |
| Melder aufkleben | Klebemontage ist normativ nicht zulässig, nur Schraubmontage |
| Türblatt für die Ankerplatte durchbohren | die Schutzfunktion des Abschlusses darf nicht beeinträchtigt werden |
| mechanischer Türfeststeller an der Brandschutztür | er kann im Alarmfall nicht freigeben |
| Feststellanlage in Staub-Ex-Zonen 20 und 21 | dort verboten; für Gas-Zonen gibt es ATEX-Ausführungen |
Häufige Fragen zu Feststellanlagen
Was unterscheidet eine Feststellanlage von einem Türfeststeller?
Der Türfeststeller hält die Tür rein mechanisch offen und kann sie im Brandfall nicht freigeben — an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen ist er deshalb ausgeschlossen. Die Feststellanlage überwacht die Tür und schließt sie selbsttätig. Wer eine Brandschutztür offen halten will, hat nur diesen einen zulässigen Weg.
Reicht der im Türschließer integrierte Rauchmelder als einziger Melder?
Nicht immer. Der integrierte Sturzmelder genügt allein nur, wenn die Deckenunterfläche beidseits höchstens 1,0 m über der Oberkante der Rauchdurchtrittsöffnung liegt und die lichte Türbreite höchstens 3,0 m beträgt. Sonst kommen zwei Deckenmelder hinzu, ab 4,0 m Öffnungsbreite weitere. „Integriert" heißt nicht „immer ausreichend" — das ist das häufigste Missverständnis bei Anlagen mit eingebautem Melder.
Wer darf eine Feststellanlage abnehmen?
Fachkräfte des Herstellers, von ihm autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer vom DIBt benannten Prüfstelle. Die Berechtigung ist personenbezogen und nicht übertragbar. Erforderlich ist die Abnahme nach dem betriebsfertigen Einbau und erneut nach einem Gerätetausch, wenn das neue Gerät in der bisherigen Zulassung nicht aufgeführt war.
Wer darf die monatliche Prüfung durchführen und wer die jährliche?
Zwei verschiedene Personenkreise. Die Funktionsprüfung — monatlich, nach zwölf fehlerfreien Monaten wahlweise vierteljährlich — darf eine eingewiesene Person vornehmen, also auch jemand aus dem eigenen Haus. Die Fachprüfung nach DIN 14677-2 einmal jährlich verlangt dagegen eine Fachkraft; sie ist keine Sichtkontrolle, sondern umfasst Auslösung, Feststellvorrichtung, Auslöseeinrichtung und Energieversorgung. Beides gehört ins Prüfbuch — das ist der Nachweis gegenüber Behörde und Versicherer. Nicht zu verwechseln mit der einmaligen Abnahme, für die eine personenbezogene Berechtigung nötig ist.
Wie wird ein Melder geprüft?
Optische Rauchschalter mit Prüfaerosol, Thermoschalter mit einem Fön — dabei Überhitzung vermeiden. Funkmelder zusätzlich mit einem Verbindungstest. Die Gesamtanlage wird über den Handauslösetaster geprüft: Die Tür muss vollständig ins Schloss fallen.
Darf eine Feststellanlage an eine Außentür?
Nein. Die Bauartgenehmigungen gelten ausschließlich für Innenwände. Eine hohe Schutzart einzelner Bauteile ändert daran nichts — sie beschreibt die Widerstandsfähigkeit des Geräts, nicht den zulässigen Einsatzbereich der Anlage.
Was ist mit explosionsgefährdeten Bereichen?
In Gas-Zonen 0, 1 und 2 sind Feststellanlagen mit ATEX-Komponenten möglich. In den Staub-Zonen 20 und 21 sind sie verboten, in Zone 22 nur bedingt. Die Abnahme darf dort ausschließlich speziell autorisiertes Personal vornehmen — die normale Abnahmeberechtigung genügt nicht.
Fragen zur Kaufentscheidung
Haftmagnet oder Feststellung im Türschließer?
Der Haftmagnet ist die Wahl, wenn die Tür weit offen stehen soll, wenn die vorhandene Schließtechnik bleiben soll oder wenn gar kein Türschließer mit Feststellfunktion in Frage kommt. Die Feststellung in der Gleitschiene ist die schlankere Lösung, wenn ohnehin ein Obentürschließer montiert wird — sie braucht kein zweites Bauteil an Wand oder Boden. Ein Unterschied mit Folgen: Beim Haftmagneten ist der Handauslösetaster nötig, bei der Gleitschienenfeststellung darf er unter Umständen entfallen.
Was brauche ich für eine vollständige Anlage?
Energieversorgung, Brandmelder, Feststellvorrichtung, Auslösevorrichtung und — je nach Bauart — den Handauslösetaster. Dazu die Nachweisunterlagen: Abnahme, Prüfbuch und Zulassungsschild gehören zur ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und stehen unter Zubehör für Feststellanlagen. Manche Geräte bringen mehrere Funktionen mit: Ein Türschließer mit integriertem Rauchmelder braucht keine externe Zentrale, eine Variante mit elektrischer Feststellung ohne Melder dagegen schon.
Kann ich Geräte verschiedener Hersteller kombinieren?
Nur wenn die Kombination in der Bauartgenehmigung steht. Es gibt belegte Fälle — die ECO-Bauartgenehmigung Z-6.500-2411 lässt bis zu zwei zusätzliche Hekatron-Melder zu (ORS 142, TDS 247, ORS 155 F), beim ORS 142 zwingend mit dem Abschlussmodul AM 142. Solche Freigaben sind aber die Ausnahme und stehen namentlich im Nachweis. Die Regel lautet: innerhalb eines Systems bleiben.
Ich habe eine Bestandsanlage und brauche Ersatz — worauf muss ich achten?
Auf die Zulassungshistorie. Steht auf dem Abnahmeschild eine Nummer Z-6.5-…, ist es eine abZ-Anlage und braucht RetroFit-Produkte mit der Kennung AT. Steht dort Z-6.500-…, ist es eine abG-Anlage und braucht Standardprodukte. Bei Anlagen über 16 Jahre zusätzlich die Spannung des Netzgeräts prüfen lassen.
Die Tür hat keinen Netzanschluss — geht das trotzdem?
Ja, dafür gibt es batteriebetriebene Feststellanlagen. Sie kommen ohne feste Zuleitung aus; dafür tritt die Batterie in den Wartungsplan ein. Wenn nur die Melderleitung fehlt, ist die Funkerweiterung der übliche Weg — beschrieben unter Feststellanlage nachrüsten.
Brauche ich zusätzlich einen Türschließer?
Ja. Eine Feststellanlage hält die Tür offen und gibt sie frei — zugezogen wird sie vom Türschließer. Ohne ihn bleibt der Flügel nach der Auslösung einfach stehen. Bei Geräten mit integrierter Feststellung sind beide Funktionen in einem Bauteil vereint.