DIN EN 1154 und die EN-Größe beim Türschließer

Kurz & Knapp
- Die EN-Größe ist die Schließkraft eines Türschließers und richtet sich zuerst nach der Türflügelbreite
- EN 1 bis EN 7 stehen für 750 mm bis 1600 mm — eine Angabe wie „EN 2–5" bedeutet: am Schließer einstellbar
- Bei schwerer Tür, Winddruck, starken Dichtungen oder Gestänge auf der Bandgegenseite eine Größe höher wählen
- An Feuer- und Rauchschutztüren muss der Schließer mindestens auf EN 3 eingestellt sein und die Tür in höchstens 30 Sekunden vollständig schließen
- DIN EN 1154 klassifiziert mehr als die Größe — auch Dauerfunktion, Feuerschutz-Eignung und Korrosionsklasse
Die Größentabelle nach EN 1154
Jeder Obentürschließer trägt eine Größenangabe nach DIN EN 1154. Sie beschreibt die Schließkraft. Maßgeblich für die Auswahl ist die Breite des Türflügels:
| Größe nach EN 1154 | empfohlene Türflügelbreite |
| Stärke 1 | bis 750 mm |
| Stärke 2 | über 750 bis 850 mm |
| Stärke 3 | über 850 bis 950 mm |
| Stärke 4 | über 950 bis 1100 mm |
| Stärke 5 | über 1100 bis 1250 mm |
| Stärke 6 | über 1250 bis 1400 mm |
| Stärke 7 | über 1400 bis 1600 mm |
Lesart: Eine Tür mit 1100 mm Flügelbreite fällt in Stärke 4. Eine Tür mit 1101 mm bereits in Stärke 5. Modelle mit Bereichsangabe — etwa EN 2–5 oder EN 1–6 — decken mehrere Stärken ab und werden am Schließer auf den benötigten Wert eingestellt.
Wann eine Nummer größer richtig ist
Die Flügelbreite ist der Regelfall. Nach oben zu korrigieren ist, wenn erschwerende Bedingungen zusammenkommen:
- hohes Türblattgewicht — schwere Brandschutz- oder Vollblatttüren
- Winddruck, Zugluft, Druckdifferenzen: Treppenhäuser, Lüftungsanlagen, Außentüren
- Dichtungen mit hohem Anpressdruck, Bodendichtungen
- Türschließer mit Gestänge auf der Bandgegenseite — ungünstigere Hebelverhältnisse
Der umgekehrte Fehler ist häufiger als gedacht: Ein zu groß gewählter Schließer macht die Tür schwergängig. In barrierefreien Gebäuden ist das kein Komfortthema, sondern ein Planungsfehler — siehe Abschnitt „Barrierefreiheit".
Was DIN EN 1154 außer der Größe noch klassifiziert
Die Norm beschreibt einen Türschließer über mehrere Eigenschaften, nicht nur über die Kraft. Sie stehen als sechsstellige Kennzeichnung auf dem Gerät — auf der Montageanleitung des dormakaba TS 93 B etwa als 0432-CPR-00026-30 EN 1154:1996/A1:2002/AC:2006 4 8 2-5 1 1 4. Jede Stelle ist eine eigene Klasse:
| Stelle | Bedeutung | TS 93 B | Lesart |
| 1 | Anwendungsklasse | 4 | höchste Stufe |
| 2 | Dauerfunktion | 8 | Klasse 8 = 500.000 Prüfzyklen |
| 3 | Größe | 2-5 | einstellbar von EN 2 bis EN 5 |
| 4 | Eignung für Feuer- und Rauchschutztüren | 1 | 1 = geeignet |
| 5 | — | 1 | steht auf jeder geprüften Kennzeichnung dieses Sortiments auf 1 |
| 6 | Korrosionsbeständigkeit | 4 | Klasse 4 = sehr hoch |
Weitere Kennzeichnungen aus der Datenbasis: derselbe TS 93 in der großen Ausführung trägt 4 8 5-7 1 1 4, der Bodentürschließer BTS 75 V 3 8 1 1 1 4 (Größe EN 1-4), der TS 73 EMF 4 8 4/5/6 1 1 3. Beim ECO Schulte EFR III endet der Schlüssel auf 0 — Korrosionsklasse 0 heißt: keine Anforderung geprüft. Wer einen Schließer für den Außenbereich sucht, liest also die letzte Stelle, nicht die dritte.
Ausgeschrieben steht dieselbe Klassifizierung in den Produktdaten, hier für einen TS 93 mit Gleitschiene:
| Eigenschaft | Wert |
| Schließen aus | 180° |
| Dauerfunktion | 500.000 Zyklen (Klasse 8) |
| Größe | EN 2–5 |
| Eignung für Feuerschutz | Klasse 1 |
| Korrosionsbeständigkeit | Klasse 4 (sehr hoch) |
Deshalb reicht die bloße Größenangabe nicht, sobald es um eine Brandschutztür oder um den Außenbereich geht: Die Eignung für Feuer- und Rauchschutz und die Korrosionsklasse sind eigene Merkmale. Ein Schließer der passenden Größe ist damit noch nicht automatisch der passende Schließer.
An Feuer- und Rauchschutztüren: mindestens EN 3
An einer Feuer- oder Rauchschutztür ist die EN-Größe keine Komfortfrage mehr. Die Türflügelbreite bleibt die Grundlage, aber nach unten gibt es eine harte Grenze. GEZE formuliert sie in den Montageanleitungen wörtlich so:
„Gemäß EN Richtlinie für Feuerschutztüren muss mindestens die Türschließergröße EN 3 eingestellt werden."
Entscheidend ist das Wort „eingestellt". Nicht der Einstellbereich des Geräts muss bei 3 beginnen, sondern der eingestellte Wert muss mindestens 3 betragen. Ein Schließer mit dem Bereich EN 1-4 darf also an einer Brandschutztür eingesetzt werden — er muss dort nur auf 3 oder 4 stehen. Wird derselbe Schließer bei der Montage auf EN 2 heruntergedreht, weil die Tür „zu schwer geht", ist die Anforderung verletzt, ohne dass sich am Gerät etwas ändert. Das ist der häufigste stille Fehler an dieser Stelle.
Ob ein Modell überhaupt zugelassen ist, steht an der 4. Stelle der Kennzeichnung: eine 1 bedeutet geeignet für Feuer- und Rauchschutztüren. Größe und Eignung sind zwei getrennte Angaben — die passende Größe allein sagt nichts über die Brandschutztauglichkeit.
Die Schließzeit: 30 Sekunden sind die Obergrenze
Neben der Kraft regelt die Norm den Schließablauf. Die Tür muss aus jedem Öffnungswinkel kontrolliert ins Schloss laufen; GEZE nennt als Richtwert für die Einstellung der Schließgeschwindigkeit nach EN 1154 rund 5 Sekunden aus 90° Offenstellung.
Für Feuer- und Rauchschutztüren kommt eine feste Obergrenze hinzu. dormakaba schreibt sie im Technikprospekt des TS 83 direkt an die Ausführung mit Schließverzögerung: Diese sei „auch für Feuer- und Rauchschutztüren einsetzbar, jedoch darf hierbei die eingestellte Gesamtschließzeit gemäß DIN EN 1154 30 Sek. nicht überschreiten". Dieselbe Grenze steht als Prüfschritt im Prüfbuch für Feststellanlagen.
Eine Schließverzögerung ist an einer Brandschutztür also erlaubt — aber nur innerhalb dieser 30 Sekunden. Wer die Verzögerung großzügig einstellt, damit ein Pflegebett oder ein Rollwagen bequem durchpasst, kann die Gesamtschließzeit reißen, ohne es zu merken. Gemessen wird die ganze Strecke, nicht der verzögerte Abschnitt. Zum Einstellen der Ventile: Türschließer einstellen.
Was ein Türschließer an dieser Tür nicht darf
- Mechanisch feststellen. Der Schließer darf die Tür nicht in Offenstellung halten. dormakaba kennzeichnet Rastfeststellarme ausdrücklich als „an Feuer- und Rauchschutztüren nicht zugelassen"; das Kürzel RF (Rastfeststellung) ist in der Datenbasis entsprechend markiert. Eine mechanische Feststellung mit Zulassung für Brandschutztüren gibt es nicht — siehe Mechanische Feststellung.
- Offen stehen bleiben ohne Anlage. Soll die Tür im Alltag offen stehen, ist dafür eine Feststellanlage mit Bauartgenehmigung nötig, die im Brandfall selbsttätig freigibt. Ihre elektrisch gesteuerte Feststellvorrichtung wird nach EN 1155 bewertet, nicht nach EN 1154. Wie das Zusammenspiel funktioniert, steht unter Wie eine Feststellanlage funktioniert.
- Den Standflügel überholen. Bei zweiflügeligen Türen muss der Standflügel vor dem Gangflügel schließen, sonst schließt die Tür nicht dicht. Dafür sorgt ein Schließfolgeregler nach EN 1158.
Norm erfüllt heißt noch nicht: an dieser Tür zulässig
Die Kennzeichnung nach EN 1154 beschreibt das Bauteil. Eine Feuer- oder Rauchschutztür wird aber als Gesamtkonstruktion geprüft — Türblatt, Zarge, Bänder, Schloss und Türschließer zusammen. Deshalb gilt in Deutschland eine zweite Ebene: der Verwendbarkeitsnachweis der Tür.
Praktisch heißt das: Maßgeblich ist, was die Zulassung beziehungsweise Bauartgenehmigung des Türherstellers zulässt, oder eine Herstellererklärung, die den Anbau ausdrücklich erlaubt. Das Prüfbuch für Feststellanlagen bringt es auf den Punkt: „Die vom Türenhersteller vorgegebenen Befestigungspunkte sind maßgeblich." Ein Schließer mit der richtigen Größe und einer 1 an vierter Stelle kann an einer konkreten Tür trotzdem unzulässig sein.
Vorsicht bei Freigabelisten. Steht in der Spalte „Türentyp" eines Herstellers schlicht „Alle", ist damit nicht das gesamte Sortiment dieses Türherstellers gemeint. Solche Listen decken einen geprüften Ausschnitt ab. Im Zweifel das konkrete Türmodell bestätigen lassen, statt aus einem „Alle" eine Pauschalfreigabe zu lesen.
Die Prüfnormen dahinter tragen eigene Nummern: DIN EN 1634-1 („Feuerwiderstandsprüfungen für Tür- und Abschlusseinrichtungen; Teil 1: Feuerschutzabschlüsse"), DIN EN 1634-3 für Rauchschutzabschlüsse und DIN 4102-18, die den Nachweis der Eigenschaft „selbstschließend" als Dauerfunktionsprüfung regelt. Sie prüfen die Tür, nicht den Schließer — der Schließer ist darin ein Bauteil unter mehreren.
Die Nachbarnormen: EN 1155, EN 1158 und DIN 18263
| Norm | Gilt für | typische Angabe |
| DIN EN 1154 | Türschließer — Schließkraft und Größenklassen | EN 1 bis EN 7 |
| DIN EN 1155 | elektrisch gesteuerte Feststellvorrichtungen an Türschließern | Anwendungsklasse 3, Dauerfunktion Klasse 8, Größe z. B. EN 3–5 |
| DIN EN 1158 | Schließfolgeregler für zweiflügelige Türen | Anwendungsklasse 3, Dauerfunktion Klasse 8 |
Ein Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung wird also nach zwei Normen bewertet — nach EN 1154 als Schließer und nach EN 1155 als Feststellvorrichtung. Zur Schließfolge an zweiflügeligen Türen siehe Schließfolgeregelung.
Neben den europäischen Normen läuft eine nationale Reihe mit: DIN 18263. Sie taucht auf Datenblättern und in Montageanleitungen auf, wo EN 1154 nichts regelt:
| Norm | Wofür sie auf den Unterlagen steht |
| DIN 18263-2 | Lochgruppe für die Befestigung mit Montageplatte — in GEZE-Montageanleitungen als „Lochgruppe für Befestigung mit Montageplatte nach DIN 18263 Teil 2" bemaßt |
| DIN 18263-4 | Drehtürantriebe. GEZE führt sie bei Powerturn F und Slimdrive EMD-F als Normkonformität zusammen mit DIN 18650 und EN 16005 — ein motorisch angetriebener Flügel ist kein Türschließer nach EN 1154 mehr |
Praktische Folge: Sobald an einer Brandschutztür ein Antrieb statt eines Türschließers sitzt, gelten andere Nummern. Die EN-Größe verschwindet dann als Auswahlkriterium, an ihre Stelle treten Flügelgewicht und Flügelbreite nach den Antriebsdaten.
Modelle nach EN-Größe
Auszug aus der Datenbasis. Bereichsangaben bedeuten: am Schließer einstellbar.
| Hersteller | Modell | EN-Klassen | max. Flügelbreite |
| GEZE | TS 1500 G | EN 1 | 750 mm |
| Dorma | TS 92 / TS 92 XEA | EN 1–4 | 1100 mm |
| GEZE | TS 3000 V | EN 1–4 | 1100 mm |
| Dorma | TS 97 | EN 2–4 | 1100 mm |
| Dorma | TS 93 | EN 2–5 bzw. EN 5–7 | 1250 mm bzw. 1600 mm |
| GEZE | TS 5000 | EN 2–6 | 1400 mm (barrierefrei 1100 mm) |
| GEZE | TS 5000 ECline | EN 3–5 | 1250 mm |
| Dorma | TS 97 FL XEA | EN 3–6 | 1400 mm |
| Dorma | TS 98 XEA | EN 1–6 | 1400 mm |
| Dorma | TS 83 | EN 3–7 | 1600 mm |
| Dorma | BTS 80 (Boden) | EN 1–6 | 1400 mm |
Die TS 93- und die TS 98-Reihe sind getrennte Baureihen — Zubehör und Gleitschienen sind nicht gegeneinander austauschbar. Das gilt allgemein: Gleitschienen und Gestänge sind herstellerspezifisch.
Barrierefreiheit — hier gilt eine zweite Zahl
Für barrierefreie Türen gelten DIN 18040-1 und -2 sowie DIN SPEC 1104. Entscheidend ist nicht die Schließkraft an sich, sondern das Öffnungsmoment, das ein Nutzer aufbringen muss.
GEZE führt bei mehreren Modellen deshalb eine eigene Angabe zur barrierefrei nutzbaren Flügelbreite, die kleiner ist als die maximale: Beim TS 5000 sind es 1100 mm gegenüber 1400 mm maximal, beim TS 5000 ECline liegen beide Werte bei 1250 mm. dormakaba reduziert das Öffnungsmoment konstruktiv über die Easy-Open-Technik mit herzförmiger Nockenscheibe — serienmäßig unter anderem in TS 98 XEA, TS 97, TS 93, TS 92 und TS 90.
Wenn beides zusammentrifft — barrierefrei und Brandschutz — wird es eng. Nach unten begrenzt die Brandschutzanforderung die Einstellung auf mindestens EN 3, nach oben begrenzt die Barrierefreiheit das Öffnungsmoment. Der Spielraum, den man sonst durch Herunterdrehen der Schließkraft gewinnt, entfällt damit. Lösen lässt sich das nicht über die Einstellung, sondern über die Konstruktion: Gleitschiene statt Gestänge, ein Modell mit abfallendem Öffnungsmoment — oder, wenn das nicht reicht, ein Drehtürantrieb nach DIN 18263-4 statt eines Türschließers.
Merksatz: Bei barrierefreien Türen nicht nach der maximalen Flügelbreite auswählen, sondern nach der barrierefrei nutzbaren Breite — sonst ist die Tür zwar geschlossen, aber für den vorgesehenen Nutzerkreis zu schwergängig.
Noch ein Detail: das Bohrbild
Montageplatten werden häufig mit dem Zusatz „Bohrbild nach DIN EN 1154 Beiblatt 1" geführt. Das Beiblatt legt die Lage der Befestigungspunkte fest — deshalb passen Platten mit diesem Bohrbild auf die entsprechend gebohrten Türen unterschiedlicher Hersteller. Wann eine Montageplatte überhaupt gebraucht wird, steht unter Montageplatte Türschließer. Daneben steht auf manchen Zeichnungen die Lochgruppe nach DIN 18263 Teil 2 — beide Angaben beschreiben Befestigungsbilder, sie sind nicht dasselbe. An einer Brandschutztür schlägt ohnehin der Türhersteller die Befestigungspunkte vor.
Die lieferbaren Modelle nach Größe und Montageart stehen unter Türschließer.