Meldertausch nach 8 Jahren — abZ oder abG?

Kurz & Knapp
- Optische Rauchschalter werden nach 8 Jahren getauscht (DIN 14677)
- Anlage mit abZ (Z-6.5-…) braucht RetroFit-AT-Melder, Anlage mit abG (Z-6.500-…) Standardmelder
- Bei Anlagen über 16 Jahre vor dem Tausch die Netzteilspannung messen
Warum nach acht Jahren getauscht wird
Ein optischer Rauchschalter altert: Die Rauchkammer verschmutzt, die Messwerte driften. Deshalb schreibt DIN 14677 einen festen Tauschzyklus vor — unabhängig davon, ob der Melder noch funktioniert. Der Hekatron ORS 142 zeigt das Ende der Melderstandzeit über seine Revisionsanzeige selbst an.
Wichtig: Ein Rauchschalter kann nicht gereinigt werden und darf nicht geöffnet werden. Bei Verschmutzung hilft nur der Austausch.
Tauschzyklen im Überblick
| Komponente | Tauschzyklus | Grundlage |
| Optische Rauchschalter (ORS 142, GC 152, RM-N) | 8 Jahre | DIN 14677 |
| Thermoschalter (TDS 247) | 8 Jahre | Herstellerempfehlung |
| Funk-Rauchmelder (ORS 155 F, RM-F) | 8 Jahre | DIN 14677 + Batterielebensdauer |
| Funk-Rauchmelder GEZE (GC 172) | 5 Jahre | Herstellerempfehlung |
| Funkmodul (FM 155 F, FM-AP) | 16 Jahre | Herstellerempfehlung |
| Notstrombatterien SVG 522 | 4 Jahre | Herstellerangabe |
abZ oder abG — welcher Melder darf hinein?
Das ist der Punkt, an dem beim Meldertausch am häufigsten etwas schiefgeht. Zum 1. Januar 2020 hat das DIBt die Prüfgrundlage umgestellt. Seitdem gibt es zwei Nummernkreise — und sie sind nicht austauschbar. Maßgeblich ist, nach welcher Zulassung die Anlage abgenommen wurde, nicht das Baujahr des Melders.
| Anlage abgenommen nach | Nummernkreis | Beim Austausch verwenden | Nicht zulässig |
| abZ — allgemeine bauaufsichtliche Zulassung | Z-6.5-xxxx | nur RetroFit-AT-Produkte | Standardmelder |
| abG — allgemeine Bauartgenehmigung | Z-6.500-xxxx | nur Standardprodukte | AT-Produkte |
Der technische Grund: In den alten abZ-Zulassungen war der Brandmelder gemeinsam mit der Auslösevorrichtung als Einheit zugelassen. In den neuen abG-Bauartgenehmigungen sind Melder und Auslösevorrichtung getrennt — die Auslöselogik übernimmt die Zentrale. Wird das falsche Produkt eingebaut, verliert die Anlage ihre Zulassung.
Vor dem Tausch: Netzgerät prüfen
Bei Anlagen, die älter als 16 Jahre sind, kann es nach dem Meldertausch zu einer Störung kommen: Das Netzgerät hat altersbedingt — durch austrocknende Kondensatoren — die Ausgangsspannung abgesenkt. Deshalb vor dem Tausch die Ausgangsspannung am Feststellelement oder direkt am Netzgerät messen lassen (Elektrofachkraft). Liegt sie außerhalb von 18–28 V DC, muss das Netzgerät mitgetauscht werden.
Ebenfalls zu beachten: Beim Wechsel von ORS 132 auf ORS 142 sind die Energieversorgungen der älteren Geräte nicht geeignet.
Nach dem Tausch
War das neue Gerät in der letzten gültigen Zulassung der Anlage nicht aufgeführt, ist eine Neuabnahme nach aktuell gültiger Zulassung erforderlich. Der Tausch selbst und das Herstelldatum des neuen Melders (Etikett am Produkt) gehören in das Prüfbuch. Mehr dazu unter Wartung und Prüfung nach DIN 14677.
Passende Austauschmelder und Zentralen finden Sie unter Feststellanlagen.