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Kurz & Knapp
- Selbstklebendes Hinweisschild für Feuer- und Rauchschutztüren
- Kennzeichnung des Schließbereichs bei Türen mit Feststellanlage
- Für die Anbringung an Feuerschutzabschlüssen
ECO Hinweisschild für Feuer- und Rauchschutztüren
Das ECO Hinweisschild dient zur vorschriftsmäßigen Kennzeichnung des Schließbereichs an Feuerschutzabschlüssen. Es weist darauf hin, dass die Tür nicht blockiert oder festgestellt werden darf. Die allgemeine Bauartgenehmigung Z-6.500-2411 verlangt in Abschnitt 3.5, dass bei Abschlüssen, die durch eine Feststellanlage offen gehalten werden, der für den Schließvorgang erforderliche Bereich ständig freigehalten wird — und dass dieser Bereich erforderlichenfalls durch Beschriftung, Fußbodenmarkierung oder Ähnliches deutlich gekennzeichnet ist.
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Häufige Fragen
Wo muss das Hinweisschild angebracht werden?
Das Schild wird im sichtbaren Bereich der Feuer- oder Rauchschutztür angebracht, um auf das Verbot der Blockierung hinzuweisen.
Ist das Hinweisschild Pflicht?
Nicht ausnahmslos. Die Bauartgenehmigung Z-6.500-2411 (Abschnitt 3.5) verlangt die Kennzeichnung für Abschlüsse, die durch eine Feststellanlage offen gehalten werden, und auch dort nur erforderlichenfalls. Ob im Einzelfall ein Schild nötig ist, entscheidet die Einbausituation.