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Zulassungsschild für dormakaba Feststellanlagen
Art.-Nr. 5661345532 · Kennzeichnungsschild für Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen · dormakaba
Das Zulassungsschild (105×52 mm) ist die vorgeschriebene Kennzeichnung für dormakaba Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen. Es wird nach der Abnahmeprüfung sichtbar an der Tür angebracht und dokumentiert Produkt, Abnahmefirma, Abnahmedatum sowie den nächsten Wartungstermin. Die Anbringung ist Pflicht gemäß DIBt-Bauartgenehmigung.
Produktbeschreibung
Das Zulassungsschild für dormakaba Feststellanlagen ist ein selbstklebendes Kennzeichnungsetikett, das nach erfolgter Abnahmeprüfung gut sichtbar am Feuerschutzabschluss angebracht wird. Es bestätigt die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Feststellanlage und dient als Nachweis gegenüber Behörden, Brandschutzprüfern und Betreibern.
Felder auf dem Zulassungsschild:
- Produkt: Bezeichnung der eingesetzten Feststellanlage
- Abnahme durch Firma: Name des ausführenden Fachbetriebs
- Abnahme am: Datum der Abnahmeprüfung
- Nächste Wartung: Termin der nächsten fälligen Wartung
Das Schild gehört zum Dokumentationssystem jeder dormakaba Feststellanlage und ergänzt das separat erhältliche Prüfbuch (Art.-Nr. 5372645532).
Feststellanlagen & DIBt-Pflichten
Feststellanlagen halten Feuer- und Rauchschutztüren im Normalbetrieb offen und schließen sie im Brandfall automatisch. Jede Feststellanlage benötigt eine allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt Berlin (Deutsches Institut für Bautechnik). Die Bauartgenehmigung schreibt vor:
- Eine Abnahmeprüfung vor Erstinbetriebnahme durch autorisierte Fachkräfte
- Die Anbringung eines Kennzeichnungsschildes (105×52 mm) nach bestandener Abnahme
- Die Führung eines Prüfbuchs, das dauerhaft am Betriebsort vorgehalten werden muss
- Regelmäßige Funktionsprüfungen und Wartungen durch den Betreiber bzw. Fachbetriebe
Ohne Kennzeichnungsschild und Prüfbuch gilt die Feststellanlage als nicht ordnungsgemäß in Betrieb genommen. Der Betreiber trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung dieser Pflichten.
Normen & Vorschriften
| Norm / Vorschrift | Geltungsbereich |
|---|---|
| DIBt-Bauartgenehmigung Z-6.500-2372 | Allgemeine Zulassung für dormakaba Feststellanlagen, Punkt 4.1: Kennzeichnungspflicht |
| DIN 14677 / DIN 14677-1 | Instandhaltung von Feststellanlagen – Wartungsintervalle, Prüfdokumentation |
| Landesbauordnungen (MBO/LBO) | Betreiberpflicht: funktionsfähige Feuerschutzabschlüsse mit gültiger Dokumentation |
| EN 1155 | Elektrisch gesteuerte Feststelleinrichtungen an Drehflügeltüren |
| EN 1154 | Türschließer – gesteuerte Schließbewegung |
Anwendungsbereich
Das Zulassungsschild wird bei allen dormakaba Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen eingesetzt:
| Anlagentyp | Beispiele |
|---|---|
| Einflügelige Feststellanlagen | TS 93 EMR, TS 93 EMF, TS 99 FLR, TS 99 FLR-K, TS 97 FLR-K |
| Zweiflügelige Feststellanlagen | TS 93 GSR-EMR, TS 93 GSR-EMF |
| Batteriebetriebene Anlagen | G-Ubivis XEA |
| Funkrauchmelder-Systeme | RM-F / Funeo mit FM-AP Funkmodul |
Gebäudetypen: Krankenhäuser, Schulen, Hotels, Bürogebäude, Altenheime, öffentliche Gebäude – überall dort, wo Feuer- und Rauchschutztüren mit Feststellanlagen betrieben werden.
Abnahme & Dokumentation
Die Anbringung des Zulassungsschildes ist Teil der vorgeschriebenen Abnahmeprüfung:
- Abnahmeprüfung durchführen – 12-Punkte-Checkliste gemäß Prüfbuch (Funktionsprüfung, Schließkraft, Rauchmelder, Verkabelung)
- Prüfbuch ausfüllen – Objektdaten, Komponentenliste, Übereinstimmungserklärung, Abnahmebescheinigung
- Zulassungsschild anbringen – gut sichtbar am Feuerschutzabschluss, alle Felder ausfüllen
- Betreiber einweisen – monatliche Funktionsprüfung, Prüfbuch am Betriebsort aufbewahren
Die Abnahme darf ausschließlich durch dormakaba-autorisierte Fachkräfte oder eine DIBt-Prüfstelle erfolgen.
Häufige Fragen
- Ist das Zulassungsschild Pflicht?
- Ja. Die DIBt-Bauartgenehmigung (Z-6.500-2372, Punkt 4.1) schreibt die Anbringung eines Kennzeichnungsschildes nach bestandener Abnahmeprüfung vor.
- Für welche Feststellanlagen wird das Schild benötigt?
- Für alle vom DIBt zugelassenen dormakaba Feststellanlagen: TS 93 EMR/EMF, TS 99 FLR/FLR-K, TS 97 FLR-K, GSR-EMR/GSR-EMF, G-Ubivis XEA und Funkrauchmelder-Systeme.
- Wo wird das Schild angebracht?
- Gut sichtbar am Feuerschutzabschluss (Türblatt oder Zarge), sodass es bei Kontrollen sofort erkennbar ist.
- Welche Felder müssen ausgefüllt werden?
- Produkt (Bezeichnung der Feststellanlage), Abnahme durch Firma (Fachbetrieb), Abnahme am (Datum) und nächste Wartung (Termin).
- Wer darf das Schild anbringen?
- Ausschließlich dormakaba-autorisierte Fachkräfte oder DIBt-Prüfstellen im Rahmen der Abnahmeprüfung.
- Wird pro Tür ein eigenes Schild benötigt?
- Ja. Jeder Feuerschutzabschluss mit Feststellanlage erhält ein eigenes Zulassungsschild und ein eigenes Prüfbuch.
- Was passiert ohne Zulassungsschild?
- Ohne Kennzeichnung gilt die Feststellanlage als nicht ordnungsgemäß abgenommen. Bei Kontrollen durch die Bauaufsicht oder den Brandschutzprüfer drohen Beanstandungen.